Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht

Bestehende Policen prüfen!

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat mehrfach Musterbedingungen für Rechtsschutz-Versicherungen herausgegeben. Diese sind jedoch nicht bindend für die Anbieter, obwohl sich die Verträge meist stark an ihnen orientieren. Wer bereits seit längerem eine Police besitzt, sollte das Kleingedruckte noch einmal prüfen, denn die Konditionen haben sich teilweise erheblich geändert.

    Beispiel:
    Sie haben sich einen Schrank gekauft, von dem Sie nicht wussten, dass er mit krebserregenden Mitteln behandelt wurde. Einige Zeit später schließen Sie eine Rechtsschutzpolice ab. Sie bekommen Krebs und wollen nun den Verkäufer des Schranks, bzw. den Hersteller des Mittels verklagen. Bei Verträgen, die vor 1994 abgeschlossen wurden, hätten Sie Schwierigkeiten, Ihr Vorhaben durchzusetzen.

Es kommt auf die Ursache des Schadens an. Verursacht wurde die Krankheit durch den Kauf des Schranks bzw. durch dessen Behandlung mit einem krebserregenden Mittel. Die Ursache liegt also in der Zeit vor Versicherungsbeginn. Sie müssten deshalb selbst zahlen. Bei Verträgen, die nach 1994 abgeschlossen wurden, ist üblicherweise nicht die Ursache, sondern der Schaden selbst maßgeblich. Sie wären daher versichert. Tipp: Wenn in Ihrem Vertrag „Keine Einrede der Vorvertraglichkeit“ steht, sind Sie auf der sicheren Seite. Ansonsten sollten Sie sich überlegen, Ihre bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, wann ein Fall Erfolgsaussichten hat. Denn nur wenn diese gegeben sind, zahlt die Versicherung. Wenn Sie (und Ihr Anwalt) glauben, dass es gute Chancen gibt, einen Prozess zu gewinnen, Ihre Versicherung aber nicht, kann es zu Problemen kommen. Um diese Situation zu lösen, gibt es zwei Verfahren.

Beim Stichentscheid hat Ihr Anwalt das letzte Wort – gut für Sie. Ungünstiger wäre ein Schiedsgutachten: Ein „unabhängiger Gutachter“ prüft die Erfolgschancen. Sieht er gute Chancen, zahlt die Versicherung. Sieht er keine oder geringe, dürfen Sie nicht nur Ihren Anwalt selbst bezahlen, sondern müssen auch für die Gutachterkosten aufkommen. Neuere Policen sehen meist einen Stichentscheid vor.

Ebenfalls wichtig sind die Deckungssummen. Sehr alte Policen zahlten oft nicht mehr als 50.000 DM (circa 25.000 Euro) pro Fall. Heute betragen die vereinbarten Versicherungssummen meist zwischen 200.000 und 250.000 Euro. Wer viel auf Reisen ist, sollte auf weltweiten Schutz achten. Dies ist bei aktuellen Policen Standard – alte Policen gelten meist nur in Europa oder gar nur in Deutschland. Alte Familienversicherungen schlossen uneheliche Partnerschaften nicht ein – auch das hat sich geändert.

Generell gilt, dass bestehende Verträge, die älter als drei Jahre sind, auf ihre Aktualität überprüft werden sollten. Die heutigen Bedingungen sind meist kundenfreundlicher.