Prozesskosten: Kann ich mir mein Recht leisten?

Was ist staatliche Beratungshilfe?

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Für Geringverdiener oder Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, mit einer geringen Eigenleistung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten durch einen Anwalt beraten lassen und sich bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen auch vertreten lassen kann.

Die Beratungsleistung darf jedoch nicht über eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Organisation wie einem Mieterverein oder einer Gewerkschaft abgedeckt sein.

Den Antrag auf Beratungshilfe stellt man bei einem Amtsgericht, wo man auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen muss. Man kann sich auch zuerst Unterstützung bei einem Anwalt suchen und diesen dann bitten, den Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.

In Bremen und Hamburg wird dies über eine öffentliche Rechtsberatung geregelt und in Berlin kann der Hilfesuchende zwischen der Beratung beim Anwalt und der öffentlichen Beratung wählen.

In jedem Fall ist diese Beratung kostenlos und muss auch nicht zurückgezahlt werden, lediglich eine Gebühr von zehn Euro muss der Hilfesuchende übernehmen und auch die kann im Härtefall erlassen werden. Die Beratungshilfe wird zusammen mit der Prozesskostenhilfe laut Bundesministerium für Justiz jedes Jahr von Hunderttausenden in Anspruch genommen.

Nützliche Informationen zur Prozesskostenhilfe lesen Sie auf der folgenden Seite.

2 Kommentare zu “Prozesskosten: Kann ich mir mein Recht leisten?”:

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