Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Ob Lehrer, Verwaltungsbeamte, Polizei, Justiz, Vollzugsdienst oder Zoll: Wenn Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten sie darauf achten, dass der Vertrag eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt tummeln sich zahlreiche Versicherer, die eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit anbieten. Weniger als zehn Versicherer davon bieten aber eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte an. Diese entscheidet im Ernstfall darüber, ob der Versicherer leisten muss oder die Zahlung verweigern kann.
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben in der Regel noch keinen Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit über den Dienstherrn und benötigen daher besonders zu Beginn ihrer Laufbahn eine hohe Absicherung über eine entsprechende Dienstunfähigkeitsrente. Für Beamte auf Lebenszeit ist die Absicherung da schon besser. Das Mindestruhegehalt liegt derzeit bei etwa 1350,- Euro bei Alleinstehenden und rund 1420,- Euro Brutto bei Verheirateten. Dadurch ergeben sich hohe Versorgungslücken, wenn der Dienst aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgegeben werden muss.

Hier greift die private Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Wenn man als Beamter eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne entsprechende Beamtenklausel abgeschlossen hat, dann ermöglicht das dem Versicherer im Ernstfall umfassende Nachprüfungsrechte, ob man auch berufsunfähig ist. Prinzipiell ist es einfacher, dienstunfähig zu werden als berufsunfähig. Dementsprechend sollte man bei Vertragsabschluss genau darauf achten, ob der Versicherer eine Dienstunfähigkeitsklausel in den Vertragsbedingungen verankert hat.

Normalerweise wird eine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt. Bei optimalen Vertragsbedingungen schließt sich der Versicherer dieser Entscheidung an.
„Entscheidend ist auch die Qualität dieser Klausel. Diese unterscheidet sich bei den einzelnen Versicherern enorm, was im Leistungsfall offensichtlich wird. Beamte sollten sich daher von unabhängigen Experten zum Thema Dienstunfähigkeit beraten lassen. Nur die wenigsten Versicherer bieten einen sicheren und möglichst optimalen Versicherungsschutz für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst an“, warnt Diplom-Ökonom Karsten Werksnies vom Versicherungsportal BU-Kompass.de . Häufig versteckt sich in einem angeblichen Beamtenprodukt eine Standardlösung, die zwar für den Selbständigen oder Angestellten eine gute Absicherung wäre, für den Polizisten oder Lehrer aber keine optimale Wahl darstellt.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zum Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte und sind auf der Internetseite www.BU-Kompass.de zu finden.
Pressemitteilung der Bergischen Assekuranz Makler

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