Absetzung für Abnutzung (AfA)

Als Absetzung für Abnutzungen, kurz AfA oder Abschreibungen bezeichnet man die steuerrechtliche Wertminderung von Anlagevermögen. Diese Wertminderung reduziert als Betriebsausgabe das zu versteuernde Einkommen.
Die Abschreibung findet unter anderem im Bereich der Immobilienvermietung Anwendung.
So können steuerliche Abschreibungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden. Auch die technische Ausrüstung eines Selbstständigen kann abgeschrieben werden. Weiterhin unterscheidet man die lineare und die degressive Abschreibung.

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