Prävention hilft – was bedeutet das konkret?

Gesundheitliche Prävention bedeutet Vorbeugung von Gesundheitsschäden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu gehört auch, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern oder einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Aktiv vorbeugen

Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern im Laufe des Lebens erworben. Durch regelmäßige Bewegung, richtige Ernährung und ausreichende Erholung können wir möglichen Erkrankungen aktiv vorbeugen.

In der Fachsprache nennt man das „primäre Prävention“. Denn wer sich mehr bewegt, gesünder isst und Übergewicht vorbeugt, kann chronische Krankheiten wie Rückenschmerzen oder Diabetes oft vermeiden. Mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes wird jetzt die Bedeutung der primären Prävention gestärkt.

Mehr Prävention für alle

Das Präventionsgesetz wird vielen Versicherten den Zugang zu Gesundheitsangeboten erleichtern. Denn ein Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit beispielsweise mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben, Sportvereinen oder Senioreneinrichtungen.

In „Lebenswelten“ haben wir die Chance, möglichst viele Menschen dort zu erreichen, wo sie spielen, lernen, arbeiten und leben. Gesundheitliche Vorsorge kommt dorthin, wo die Menschen sind. Natürlich kann jeder auch weiterhin die bereits bestehenden Angebote der gesetzlichen Krankenkassen nutzen.

Weniger Gesundheitskosten

Langfristig führt erfolgreiche Prävention nicht nur dazu, dass die Menschen ein gesundes und selbstbestimmtes Leben führen können, sondern auch zu einer Senkung der Gesundheitskosten. Dies kommt allen Versicherten zugute und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme.

Miteinander statt Nebeneinander

Bereits jetzt bieten viele Akteure im Gesundheitswesen wie etwa die Krankenkassen unterschiedliche Leistungen und Maßnahmen im Bereich der primären Prävention an. Doch sie sind selten aufeinander abgestimmt und nicht ausreichend vernetzt. Gleichzeitig fehlen verbindliche Qualitätsstandards für diese Angebote. Das Präventionsgesetz wird aus dem Nebeneinander ein Miteinander machen.

Mehr Mittel für Prävention

Insgesamt sollen jährlich mindestens 250 Millionen Euro für die Finanzierung gesundheitlicher Prävention verwendet werden. 180 Millionen Euro kommen von der gesetzlichen Krankenversicherung, 40 Millionen Euro von der Rentenversicherung, 20 Millionen Euro von der gesetzlichen Unfallversicherung und zehn Millionen Euro von der sozialen Pflegeversicherung. Denn sie alle haben ein besonderes Interesse daran, dass ihre Versicherten bei guter Gesundheit bleiben.

Gemeinsame Ziele und Standards

Mit dem überwiegenden Teil des Geldes werden präventive Projekte in den Ländern und auf Bundesebene gefördert. Eine zentrale Rolle wird die „Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung“ spielen, an der sich die Sozialversicherungen beteiligen sollen. Sie legt gemeinsame Ziele und Standards für die präventiven Aktivitäten fest. Dadurch sollen die Qualität und Wirksamkeit der Angebote messbar und überprüfbar werden.

Helfen die Maßnahmen?

Alle Sozialversicherungsträger, die Partner auf der Landesebene, die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung, das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung müssen regelmäßig einen Bericht über ihre Leistungen und Aktivitäten im Bereich der gesundheitlichen Prävention abgeben. Auf dieser Grundlage erstellt die Bundesregierung einen Präventionsbericht, der die Fortschritte und Verbesserungsmöglichkeiten dokumentiert.

Entstehung des Präventionsgesetzes

Die Stärkung von gesundheitlicher Prävention und Gesundheitsförderung ist der beste Ansatz für eine vorausschauende und nachhaltige Gesundheitspolitik. Diese Erkenntnis ist nicht neu, hatte aber bisher nicht den gebührenden Stellenwert in der Gesundheitspolitik. Bereits 1988 wurden Präventionsmaßnahmen erstmals in das Gesundheitssystem eingeführt.

Die gesetzlichen Krankenkassen wurden verpflichtet, gesundheitsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Dies wurde aber im Jahr 1996 von der damaligen Bundesregierung wieder aus dem Leistungskatalog herausgenommen. Erst mit der Gesundheitsreform 2000 wurden „Prävention und Selbsthilfe“ wieder zu einem Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag vom Oktober 2002 vereinbart, Prävention zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen auszubauen. Jeder und jede Einzelne kann im Rahmen der eigenen Verantwortung möglichen Erkrankungen aktiv vorbeugen. Vielfältige Maßnahmen und Angebote unterstützen die Bürgerinnen und Bürger dabei.

Prävention durch eigenes Verhalten

Gesundheitliche Prävention hat immer auch mit der jeweiligen Einstellung und dem persönlichen Verhalten zu tun: „Ich verhalte mich gesundheitsbewusst, um Krankheiten vorzubeugen.“

Ein Beispiel: Kurse für Eltern und Kinder zur Gewichtsreduktion Übergewicht im Kindesalter ist keine Seltenheit mehr. In speziellen Kursen erfahren Eltern und ihre Kinder, welche Ursachen das Übergewicht hat. Sie üben unter Anleitung, wie sie das Gewicht beeinflussen und welche Maßnahmen individuell wirksam sein können. Die Kinder lernen, wie wichtig Bewegung, regelmäßige und ausgewogene Mahlzeiten und Stressbewältigung sind. Den Eltern wird vermittelt, wie sie ihre Kinder auf dem Weg zur Gewichtsabnahme unterstützen und ihnen das Abnehmen erleichtern können.

Prävention durch bessere Rahmenbedingungen

Gesundheitliche Prävention hat auch etwas mit Rahmenbedingungen zu tun, beispielsweise Pausenregelungen oder Bewegungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz.

Ein Beispiel: Präventionsprojekte im Betrieb mit dem Schwerpunkt Bewegung Bewegung oder vielmehr der Mangel an Bewegung spielt in jedem Betrieb eine Rolle. Von der Gestaltung des Arbeitsplatzes (zum Beispiel Stehpulte) über die Entfernungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihres Arbeitstages zurücklegen müssen, bis zu ihren Freizeitaktivitäten – alles hat mit Bewegung zu tun. Betriebe können, auch auf Anregung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Präventionsprojekte zum Schwerpunkt Bewegung anbieten. Ziel dieses Projektes ist, den Bedarf an Veränderungen zu ermitteln und sie in die Wege zu leiten. Zu diesem Zweck setzen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vorgesetzten und Experten zusammen und erarbeiten Vorschläge, die die Bewegungsprobleme reduzieren oder beseitigen. Zu dem Projekt gehört natürlich auch, dass die Maßnahmen ausgewertet werden und überprüft wird, ob die gewünschte Wirkung eingetreten ist.

Weitere Informationen

Vorsorgekatalog im PDF-Format zum Herunterladen (82 KiloBytes)<a href="

Pressemitteilung der G+H BKK

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