Wird auch Wertermittlungsgebühr oder Taxkosten genannt. Der Kreditgeber lässt das zu finanzierende Objekt schätzen, um so den Beleihungswert zu ermitteln. Diese Kosten, die dabei entstehen, müssen vom Kreditnehmer gezahlt werden. Schätzkosten werden separat ausgewiesen, sie sind nicht im effektiven Jahreszins enthalten, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen.
Im Allgemeinen werden diese Gebühren bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten