COMFORTBeihilfe – Krankenversicherung für Beamte leicht gemacht

COMFORTBeihilfe – Krankenversicherung für Beamte leicht gemacht

Continentale Versicherungsverbund  – Pressemitteilung vom 08.03.2013

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Ein intelligentes Tarifsystem für Beamte, passend für alle Beihilfesituationen, dynamisch bei Änderungen – und das zu einem attraktiven Preis: Das neue Produktkonzept COMFORTBeihilfe der Continentale macht vertiefte Kenntnisse der zahllosen Beihilferegelungen überflüssig und ist damit gerade für Kunden und Vermittler ein echter Lichtblick. Es fußt auf dem innovativen Selbstbeteiligungskonzept, mit dem die Continentale bereits bei ihren Vollversicherungstarifen für Angestellte und Selbständige ECONOMY und COMFORT überzeugt hat. Ergebnis: Umfassende Leistungen zu einem sehr marktfähigen Beitrag. Das macht COMFORTBeihilfe gerade für junge Beamte, Beamtenanwärter und Referendare äußerst interessant. Denn eine Absicherung ist hier schon ab rund 36 Euro im Monat möglich.

Sicherer Schutz zum günstigen Preis

Mit ihrem neuen Tarifkonzept bietet die Continentale das, was der moderne Beamte will: Eine hochklassige Absicherung, auf die er sich verlassen kann – von privatärztlicher Behandlung und freier Arztwahl über Naturheilverfahren bis hin zu 100 Prozent bei Zahnbehandlung und -ersatz. Ein sicherer Schutz – und das zum günstigen Preis.

Berufseinsteiger zahlen ab 36,41 Euro im Monat

So zahlt ein Berufseinsteiger, der 50 Prozent Beihilfe erhält, für den Beihilferestkostentarif COMFORT-B einschließlich der Chefarztbehandlung im Zwei-Bett-Zimmer (Tarif SP2-B) und einer Absicherung von nicht beihilfefähigen Kosten (Tarif EB) ab 36,41 Euro im Monat. Der 30-jährige Beamte ohne Kinder mit gleichem Beihilfebemessungssatz und Leistungen zahlt ab 138,92 Euro. Wesentlich dabei: Das wirtschaftliche Handeln. Der Versicherte kann selbst Einfluss auf seine Gesundheitsausgaben nehmen. Und zwar zum einen über das Selbstbeteiligungskonzept des Tarifes COMFORT-B, das ab dem Alter von 21 Jahren eine Eigenbeteiligung gestaffelt nach Tarifstufe je Hilfsmittel, medizinischer Leistung oder Arzneimittel vorsieht – bei Generika aber darauf verzichtet. So beträgt die Selbstbeteiligung für einen Versicherten mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent für einen Arztbesuch 10 Euro. Zum anderen erhalten Versicherte ab dem Alter von 21 Jahren eine Rückerstattung bei Leistungsfreiheit, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: der garantierten Erstattung von zwei Monatsbeiträgen und einer möglichen erfolgsabhängigen von bis zu vier Monatsbeiträgen. Ein entsprechender Beschluss für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird voraussichtlich im Sommer 2013 gefasst.

Intelligentes System – passend zu allen Beihilfesituationen

Dank seines intelligenten Tarifkonzepts passt COMFORTBeihilfe zu allen Beihilfesituationen. Darüber hinaus reagiert der Tarif EB dynamisch und flexibel auf Änderungen der beihilfefähigen Kosten innerhalb der jeweiligen Verordnung. Ständige Beobachtung der Beihilfelandschaft und aktive Anpassung des Tarifs durch den Versicherten oder den Vermittler gehören damit der Vergangenheit an.

Breite Palette an weiteren Ergänzungs-Bausteinen

Darüber hinaus lässt sich das Tarifkonzept COMFORTBeihilfe um eine Vielzahl von Bausteinen ergänzen. Die Palette der weiteren Ergänzungsversicherungen, mit der ein umfassendes Paket geschnürt werden kann, reicht von der Absicherung des Ein-Bett-Zimmers über Krankenhaustagegeld, Kurkosten hin zum Pflegetarif, der die gesetzlichen Leistungen verdoppelt. Wichtig, speziell für junge Beamte, Anwärter und Referendare, ist der Abschluss des bewährten Optionstarifes AV-P1 der Continentale. Mit ihm ist die spätere Erweiterung der Absicherung – zum Beispiel um eine Pflegezusatzversicherung – einfach und ohne erneute Risikoprüfung möglich.

Schutz ohne Risikoprüfung anpassen

Den Schritt vom Berufsanfänger zum Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit geht COMFORTBeihilfe ohnehin einfach und ohne Risikoprüfung mit. Das gleiche gilt für die Veränderung der Lebenssituation, zum Beispiel bei Geburt eines Kindes. Kurz gesagt: Ändert sich der Beihilfebemessungssatz, reicht der Continentale ein Antrag innerhalb von 6 Monaten, und der Schutz wird einfach angepasst. Sollte zwischen Ausbildung und Übernahme in den Staatsdienst eine zeitliche Lücke bestehen, bietet sich selbstverständlich eine Anwartschaft an. Erfolgt jedoch keine Übernahme, kann der COMFORTBeihilfe bei Arbeitslosigkeit bis zu 18 Monate lang auf 100 Prozent gesetzt werden – Zeit genug für eine neue berufliche Orientierung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu COMFORTBeihilfe finden Sie auf den Produktseiten in unserem Internetauftritt

Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen in unserem Maklerportal

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