Pflegekosten von der Steuer absetzen

Pflegebedürftige selbst und auch Angehörige können Kosten, die ihnen für die Pflege entstehen, teilweise bei den Steuern geltend machen. Allerdings: „Die Regelungen sind sehr uneinheitlich“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Zwar kann man für bestimmte Kosten Pauschbeträge ansetzen, doch meistens lohnt es sich, Belege über tatsächlich angefallene Kosten zu sammeln. Sie müssen direkt im Zusammenhang mit der Pflege stehen und können sowohl Sach- als auch Personalleistungen betreffen. Auch Lohnkosten für eine Haushaltshilfe oder für nötige Umbauten sind absetzbar. Kinder, die ihre Eltern finanziell unterstützen, können dies unter Umständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Am besten lässt man sich bei der ersten Steuererklärung nach dem Beginn einer Pflegbedürftigkeit beraten.

Unser Tipp: Nutzen Sie zur Erstellung Ihrer Steuererklärung die Online-Steuersoftware Lohnsteuer kompakt

Pressemitteilung des Senioren Ratgeber (2/2012)

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