Auch in diesem Jahr muss die Steuererklärung wieder bis zum 31. Mai bei den Finanzämtern abgegeben werden. Die gleiche Frist zur Abgabe der Steuererklärung gilt auch für die Erklärung zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer sowie zur Umsatzsteuer.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt endet die Frist abweichend am 31. Dezember 2012. Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2013 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2011/2012 folgt.
Mit Material des Bundesministeriums der Finanzen