Unsere Analysen zeigen vielfach, dass die bisherigen Transparenzvorschriften zum Ausweis der Kosten von Altersvorsorgeverträgen das Ziel der Schaffung von Kostentransparenz beim Vorsorgesparer weitgehend verfehlen, lautet das Fazit einer aktuellen Studie des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Finanzdienstleistungen e.V. und der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) fühlt sich durch dieses Ergebnis in seiner langjährigen Arbeit bestätigt. Denn ebenso wie in der vom ITA im Mai vorgelegten empirischen Studie Kostentransparenz bei Basis-(Rürup-)Rentenversicherungen* kommt auch das ZEW zu dem Schluss, dass die bisherigen Vorgaben zum Kostenausweis einen Produkt- und Kostenvergleich von Altersvorsorgeprodukten nicht ermöglichen.
Die aus der Studie abgeleiteten Empfehlungen sind Forderungen, die wir vom ITA schon seit geraumer Zeit stellen, betont Mark Ortmann, Geschäftsführer des Instituts.
So greift das ZEW unter anderem die seit drei Jahren vom ITA aufgestellte Forderung auf, die Reduction in Yield-Kennziffer als einheitliche Gesamtkostenkennzahl zu verwenden. Reduction in Yield als verbindliche Kostenkennzahl Sowohl die jüngste Studie des ITA als auch die aktuelle ZEW-Studie kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass das gesetzgeberische Ziel der Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Altersvorsorgeprodukten in Deutschland bislang noch nicht erreicht ist. Denn der Gesetzgeber hat versäumt, für alle Versicherungsgesellschaften ein einheitliches
Produktinformationsblatt verbindlich vorzugeben und stattdessen Anbietern Spielräume bei der Kostendarstellung gewährt. Diese werden teilweise ausgenutzt, um bei Vermittlern und Kunden eine falsche Vorstellung von der möglichen Ablaufleistung zu wecken. Abhilfe könnte hier die Einführung der Reduction in Yield-Kennziffer schaffen. Denn diese gibt an, wie stark die tatsächliche Rendite beim Kauf einer Lebensversicherung durch versicherungs- und fondsbezogene Kosten gemindert wird. Die Kostenkennziffer, die in Großbritannien verbindlich auszuweisen ist, führt somit die meisten Kosten in einer Kenngröße zusammen.
Mit seiner Empfehlung, diese Gesamtkostenkennzahl auch in Deutschland zu verwenden, greift das ZEW die seit drei Jahren vom ITA gestellte Forderung auf, die Reduction in Yield-Methode verbindlich einzuführen, um Altersvorsorgeprodukte vergleichbar zu machen. Kostenkennzahl muss sämtliche Kostenarten erfassen Grundsätzlich ist eine verbindliche Einführung der Reduction in Yield äußerst sinnvoll, denn sie ist aktuell die einzige Kostenkennzahl, die einen Vergleich verschiedener Tarife erlaubt, spricht sich Ortmann für die Methode aus. Die ZEW-Studie nennt richtig zwei Aspekte, die dabei zu beachten sind: Die Kennzahl muss alle erfassbaren Kosten berücksichtigen und sollte in Zusammenhang mit der Renditeerwartung ausgewiesen werden. Das ITA weist seit Jahren darauf hin, dass insbesondere indirekte Kosten aus der Kapitalanlagenverwaltung und explizite Garantiegebühren in die Berechnung der Reduction in Yield einfließen müssen. Dazu zählen zum Beispiel die zusätzlichen Kosten der Zielfonds innerhalb von Dachfonds, entgehende Dividenden bei der Anknüpfung an einen Kursindex anstatt Performanceindex, Kosten der Kapitalanlagenverwaltung innerhalb des Deckungsstocks sowie entgehende Renditen aufgrund von Absicherungsstrategien. Dabei handelt es sich zum Teil zwar nicht um Kosten im klassischen Sinne, dennoch mindern sie die Rendite und müssen daher erfasst werden.
Ebenso ist der Vorschlag des ZEW, eine feste Renditeannahme von 4 Prozent für alle Produkte gleichermaßen vorauszusetzen, auf dessen Basis die Reduction in Yield berechnet werden soll, begrüßenswert. Jedoch sollte der Vorschlag aus zwei Gründen erweitert werden, sagt Ortmann. Erstens gibt es Produkte, deren Kosten eine Renditeminderung von über 4 Prozent p.a. ausmachen. Diese würden bei dieser standardisierten Darstellung aus dem Rahmen fallen. Zweitens fehlt der Bezug zur möglichen Renditeerwartung, die je nach Produktgattung sehr unterschiedlich ist.
Daher empfiehlt Ortmann zusätzlich zur Angabe der auf einem festen Renditesatz basierenden Gesamtkostenkennzahl die Hochrechnung von Renditen mit verschiedenen angenommenen Renditesätzen, die sämtliche erfassbaren Kosten, insbesondere auch die Kapitalanlagekosten berücksichtigen. Dies macht nach Abzug der Reduction in Yield eine Angabe der jeweiligen Nettorendite möglich. Zudem plädiert Ortmann für die Verständigung auf ein Simulationsmodell und Annahmen, die für alle Altersvorsorgeanbieter gelten sollten. Denn nur mit Hilfe von Simulationen, wie sie derzeit schon im Beratungsprogramm ITA SELECT durchgeführt werden, können Produkte anhand von Nachkostenrenditen umfassend miteinander verglichen werden.
*Die vollständige Studie ist beim Institut für Transparenz in der Altersvorsorge zum Preis von 1.890 Euro unter www.ita-online.info zu erwerben.
Über das ITA
Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) mit Sitz in Berlin wurde 2006 gegründet. Ziel ist es, den Markt der Altersvorsorge differenziert zu beobachten, über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Angebote zu informieren sowie Verbrauchern und Vermittlern eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die richtige Wahl des Versicherungsproduktes zu geben. Für die Kompetenz und Unabhängigkeit des Instituts steht Dr. Mark Ortmann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts.
Pressemitteilung der ITA Institut für Transparenz in der Altersvorsorge GmbH