Prozess: Unbekannte hatten einfach ihren Sperrmüll zum Haufen gestellt

Wer seinen Sperrmüll los werden will, dem helfen in der Regel die Gemeinden oder die von ihnen beauftragten Entsorgungsfirmen. Man muss lediglich Menge und Art der Abfälle anmelden, dann werden sie zum vereinbarten Termin abgeholt. Das ist häufig kostenlos oder erst ab einem bestimmten Gesamtgewicht kostenpflichtig. Letzteres wissen leider auch Zeitgenossen, die es mit den Vorschriften nicht so genau nehmen.

Sie stellen bei Nacht und Nebel ihr eigenes Sofa oder ihren Wandschrank dazu, wenn in der Nachbarschaft eine Abholung bevorsteht. Aber wer trägt nun die Kosten dafür? In einem Verwaltungsgerichtsprozess ging es genau um diese Frage, denn der Anmelder sollte wegen einer Überschreitung der verabredeten Menge 50 Euro Sondergebühr bezahlen. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hielt die Justiz das nicht für angemessen, denn man habe keine Veranlassung, an den Angaben der Hausbesitzer zu zweifeln. Wenn aber Fremde den Müllberg vergrößern, dann müsse dafür die Allgemeinheit aufkommen – so wie eben auch bei jeder anderen verbotswidrigen Abfallentsorgung. (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 2592/08)

Pressemitteilung der LBS

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