Schlagwort: Entsorgung

Koblenz: Vermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks hatte dies an eine Familie vermietet. Für die Bestellung von Abfallcontainern zur Entsorgung von Sperrmüll durch den Mieter setzte der beklagte Landkreis rund 832 Euro fest. Da diese Gebühren bei dem Mieter nicht beigetrieben werden konnten, setzte der Landkreis die Abfallgebühren gegenüber dem Kläger als Eigentümer fest. Dieser hielt sich jedoch für nicht verpflichtet, die Abfallgebühren seines Mieters zu tragen und zog vor das VG Koblenz.
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Prozess: Unbekannte hatten einfach ihren Sperrmüll zum Haufen gestellt

Wer seinen Sperrmüll los werden will, dem helfen in der Regel die Gemeinden oder die von ihnen beauftragten Entsorgungsfirmen. Man muss lediglich Menge und Art der Abfälle anmelden, dann werden sie zum vereinbarten Termin abgeholt. Das ist häufig kostenlos oder erst ab einem bestimmten Gesamtgewicht kostenpflichtig. Letzteres wissen leider auch Zeitgenossen, die es mit den Vorschriften nicht so genau nehmen.
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