Arbeitgeberpräsident: Leistungsrecht der Unfallversicherung muss endlich reformiert werden

Zu dem heute (5. Juli 2010) veröffentlichten Jahresbericht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Eine Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung ist überfällig. Obwohl sich die Zahl der Arbeitsunfälle seit 1991 halbiert hat, sind die Beiträge nahezu unverändert hoch. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die im Koalitionsvertrag zugesagte Reform angehen.

Die aktuellen Zahlen für 2009 belegen erneut, dass die betriebliche Prävention der Unternehmen sehr erfolgreich ist. Den ständig weiter sinkenden Arbeitsunfallzahlen müssen jetzt auch sinkende Beiträge zur Unfallversicherung folgen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Beitragserhöhungen in anderen Bereichen der Sozialversicherung.

Durch einen Abbau von Überversorgungen im Unfallrentenrecht, eine genauere Abgrenzung von Berufs- und Volkskrankheiten sowie eine Herausnahme der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog kann eine erhebliche Beitragsentlastung erreicht werden.

Die Unfallversicherung wird ausschließlich durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die durchschnittliche Beitragsbelastung beträgt 1,3 Prozent auf die Bruttolöhne, in einzelnen Wirtschaftsbereichen liegt der Beitragssatz aber bei über 10 Prozent.

Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.

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