Nachbarschaftsstreit: Holzofen muss hingenommen werden

Der Nachbar richtete einen Dauerbrennofen für Holz in seinem Wohnzimmer ein und brachte ein Edelstahlrohr als Schornstein an der Hauswand an. Der Bezirksschornsteinfeger bestätigte die Vereinbarkeit der Anlage mit den einschlägigen Vorschriften. Der Eigentümer eines etwa fünf Meter entfernten Wohnhausgrundstücks, forderte die Behörde zur Stilllegung des Ofens auf.

Er machte geltend, die in die Räume seines Hauses eindringenden Abgase führten zu Rauchbelästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ein Anspruch auf Einschreiten der Behörde wurde ihm jedoch auch vor Gericht versagt. ARAG Experten erläutern, dass keine Anhaltspunkte für eine Verletzung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Betrieb des Ofens gegeben waren. Den Immissionsvorschriften für Feuerungsanlagen liegt die Wertung des Gesetzgebers zugrunde, bei ihrer Einhaltung sind daher keine schädlichen Umwelteinwirkungen – auch nicht für die Nachbarschaft – zu erwarten (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 1 A 10876/09).

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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