D.A.S. informiert: Mit dem Familienschmuck ins Pfandleihhaus

Verbraucher, die knapp bei Kasse sind und von der Bank keinen Kredit erhalten, können Wertgegenstände auch in einem Pfandleihhaus versilbern lassen. Der kostbare Familienschmuck, das geerbte Porzellan oder sogar das teure Motorrad – alles kann beliehen werden und der Verbraucher kommt schnell und unbürokratisch zu Bargeld. So vergaben 2009 Leihhäuser in Deutschland Darlehen in Höhe von über 500 Millionen Euro (Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.). Ist der Pfandkredit also eine Alternative zur Bank? Über die Kosten und Modalitäten einer Geldaufnahme im Leihhaus informiert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Wer einen Kredit benötigt, denkt in erster Linie an die Bank als Ansprechpartner. Doch gerade bei einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf rücken die Pfandkredite verstärkt in den Blickpunkt. Der Gang zum Leihhaus sollte gut überlegt sein. „Informieren Sie sich genau über die Kosten und kalkulieren Sie, ob und bis wann Sie genug Geld haben, um das Pfand wieder auszulösen“, empfiehlt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. „Und denken Sie daran: Kleine Wertgegenstände wie Schmuck lassen sich leichter versilbern als große Elektronikartikel, die viel Lagerplatz benötigen und deren Funktionsfähigkeit nicht so einfach nachprüfbar ist.“

Cash gegen Wertstück
Das Prinzip der Leihhäuser ist einfach: Der Kunde hinterlegt wertvolle Ware als Sicherheit, beispielsweise das Armband aus Gold, den Ring aus Platin, Perlen, teure Armbanduhren, Münzen oder hochwertige Elektroartikel wie Laptops und erhält dafür sofort Bargeld. Die Wertgegenstände werden direkt im Pfandleihhaus geschätzt, wobei der ursprüngliche Kaufpreis keine Rolle spielt, sondern der aktuelle Marktwert bzw. der mögliche Wiederverkaufswert. Es lohnt sich für den Verbraucher, mit seinem Wertgegenstand zu mehreren Leihhäusern zu gehen, da der Schätzwert sehr unterschiedlich sein kann. Gerade bei Gold ist es zudem sinnvoll, sich vorher über die aktuellen Marktpreise zu informieren.
Sind sich Leihhaus und Kunde einig, wird ein so genannter Pfandleihvertrag über die Kreditlaufzeit abgeschlossen. Dieser beträgt meist die gesetzliche Mindestlaufzeit von drei Monaten. Generell benötigt der Kunde nur einen Personalausweis, nicht notwendig ist dagegen eine Bonitätsauskunft z.B. von der Schufa oder Einkommensnachweise. Der Kunde haftet nur mit seinem Pfandgut. „Wenn Sie innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit Ihr Pfand nicht einlösen oder der Vertrag nicht verlängert wird, versteigert das Leihhaus nach einer gewissen Zeit den Wertgegenstand“, erklärt die D.A.S. Juristin.

Kosten für den Pfandkredit
Natürlich verleiht auch ein Leihhaus kein Geld ohne Gebühren! Diese sind gesetzlich – seit 1961 unverändert – in der Pfandleihverordnung (PfandlV) definiert: Pro Monat werden ein Prozent Zinsen berechnet, zudem fallen Gebühren für Verwahrungs-, Abwicklungs- und Versicherungskosten an. Die Gebühren richten sich nach Höhe des jeweiligen Darlehensbetrages und sind in § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Pfandleihverordnung genau geregelt. Bei einem Darlehen von bis zu 300 EURO darf der Pfandleiher beispielsweise für die Kosten des Geschäftsbetriebs maximal 6,50 EURO monatlich verlangen. Verpfändet ein Kunde sein neues Motorrad oder seinen Zweitwagen, können zusätzliche Gebühren hinzukommen.

Auslösen des Pfandes
Bei Abschluss des Pfandleihvertrages erhält der Kunde einen Pfandleihschein, den er unbedingt aufbewahren sollte, da er Voraussetzung für das Auslösen des Pfandes ist. Auf diesem Schein müssen unter anderem die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leihhauses, Betrag und Fälligkeit des Darlehens, der Tag der Einlösung und bei Gold- und Silbersachen Gewicht und eventuell Feingehaltstempel enthalten sein. Mit diesem Schein, dem Pfandkredit sowie Zinsen und Gebühren kann der Kunde innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit sein Pfand wieder einlösen. Ansonsten wird sein Pfand öffentlich versteigert.

Versteigerung des Pfandes
Frühestens einen Monat nach Fälligkeit des Pfandleihvertrages darf das Leihhaus den verpfändeten Gegenstand öffentlich versteigern. Wird dabei ein Betrag erzielt, der über den Darlehensbetrag plus Zinsen, monatlicher Gebühren und anteiliger Veröffentlichungs- und Versteigerungskosten liegt, steht dem ursprünglichen Besitzer, also dem Kreditnehmer, dieser Überschuss zu. Verläuft die Versteigerung erfolglos, kann der Pfandleiher den Wertgegenstand auch verkaufen.

(Pressemitteilung D.A.S. )

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