Wenn kleinen Kindern ein Fremdkörper in die Luftröhre gerät, handelt es sich in mehr als der Hälfte aller Fälle um Nüsse oder Nusssplitter. Das berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in Berlin.
Weil die Kleinen an solchen Fremdkörpern ersticken können, gehören Nüsse nicht in Reichweite des Nachwuchses. Die Kerne sollten nur in Ruhe und in Anwesenheit von Erwachsenen verspeist werden.
(Pressemitteilung Apotheken Umschau)