Am 1. April treten die neuen Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK) für Medikamente mit abgelaufenem Patentschutz, so genannte Generika, in Kraft. Für insgesamt 89 Wirkstoffe hat die TK entsprechende Verträge mit 23 Arzneimittel-Herstellern geschlossen. Die Rabattverträge umfassen über 900 Präparate zum Beispiel gegen Bluthochdruck, Depressionen oder Infektionskrankheiten. Der Vorsitzende des TK-Vorstandes, Professor Dr. Norbert Klusen, erklärt dazu: „Die Generika-Rabattverträge haben sich als ein wirksames Instrument erwiesen, mit dem die stetig steigenden Kosten für Medikamente zumindest gedämpft werden können.“ Das Einsparpotenzial durch die Rabattverträge beläuft sich für die TK auf bis zu 100 Millionen Euro. Die ausgeschriebenen Wirkstoffe decken ein Drittel aller Medikamenten-Packungen ab, die TK-Versicherte in Apotheken erhalten. „Die Zahlen machen deutlich, dass es sich auszahlt, wenn die Politik auf wettbewerbliche Elemente im Arzneimittelmarkt setzt statt auf staatliche Regulierung“, so Klusen weiter. „Daher begrüße ich, dass die Rabattverträge erhalten bleiben.“ In vielen Fällen sparen auch die Versicherten der TK durch die Generika-Rabattverträge. Etwa 70 Prozent der Packungen, die in der Apotheke abgegeben werden, sind von der Zuzahlung befreit. Die Ärzte wiederum profitieren von der so genannten TK-Preisgarantie, wenn sie direkt ein Rabattvertrags-Arzneimittel verordnen oder die Abgabe in der Apotheke zulassen. Das bedeutet: Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung garantiert ihnen die TK, dass der Preis des jeweils günstigsten vergleichbaren Präparats angerechnet wird, das sich am Markt befindet. Mithilfe der TK-Preisgarantie können die Ärzte somit ihr Arzneimittelbudget entlasten. Die TK kommt auch den Apotheken entgegen und hat deshalb nach Inkrafttreten der Verträge eine Übergangsphase von einem Monat vereinbart, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten. Die Apotheker sind natürlich auch in dieser Zeit verpflichtet, Rabattvertrags-Arzneimittel abzugeben, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In dieser Übergangsphase müssen sie aber nicht befürchten, dass die TK von ihnen Geld zurückverlangt (retaxiert), wenn im Einzelfall ein Arzneimittel abgegeben wurde, für das die TK keinen Rabattvertrag geschlossen hat. Pro Wirkstoff hat die TK einen Zuschlag erteilt. Das heißt, für jeden ausgeschriebenen Wirkstoff gibt es einen Vertragspartner. Die Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre – mit der Option auf Verlängerung um weitere zwölf Monate. Für die Versicherten hat dies den Vorteil, dass sie sich darauf verlassen können, mindestens zwei Jahre mit demselben Arzneimittel versorgt zu werden. Für Fragen ihrer Versicherten zu den Generika-Rabattverträgen hat die TK eine Hotline eingerichtet. Unter 0800 – 285 85 87 20 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) sind Experten montags bis freitags von 8 bis 18.30 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr zu erreichen. (Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse TK)