Vorsorge & Beruf: Frauen müssen frühzeitig an ihre Rente denken

Erziehungszeiten erhöhen gesetzlichen Rentenanspruch Nutzt eine Mutter die Elternzeit und steigt anschließend in eine berufliche Teilzeittätigkeit ein, dann bedeutet dies in der Regel Einbußen beim gesetzlichen Rentenanspruch.
Daher sollten betroffene Frauen darauf achten, dass ihre Erziehungszeiten für die Bemessung der gesetzlichen Rente Berücksichtigung finden, so der Experten-Rat der ERGO Versicherungsgruppe: Für Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden, werden dem Elternteil, der die Kinder hauptsächlich betreut, drei Jahre Beitragszeiten nach dem Durchschnittseinkommen gutgeschrieben. Auch für Kinder im Alter von drei bis zehn gibt es weitere Ausgleichszahlungen. Waren die Frauen zuvor selbstständig tätig, so gelten andere Bestimmungen. Damit die Zeiten der Kindererziehung dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden, ist ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger erforderlich. Näheres beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de. Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG www.ergo.de/verbraucher
Mit 60 Euro schon dabei! Laut einer Emnid-Umfrage im Auftrag der ERGO Versicherungsgruppe ist Geldmangel die häufigste Begründung, warum Frauen keine Maßnahmen zur Altersvorsorge planen. Doch private Altersvorsorge muss nicht teuer sein: Zahlt eine Sparerin 60 Euro jährlich in eine Riester-Rente ein, profitiert sie von der vollen staatlichen Förderung in Höhe von 154 Euro (so genannte Grundzulage). Generell richtet sich der Mindesteigenbetrag bei der Riester-Rente nach dem rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalt des Vorjahres. Aber auch mit einem niedrigeren Jahresbeitrag als 60 Euro ist „riestern“ noch möglich – die staatlichen Zulagen werden dann anteilig geleistet. Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG www.ergo.de/verbraucher
Private Vorsorge für Hausfrauen Als Hausfrau jahrelang für Familie und Haushalt zu sorgen ist eine für die Gesellschaft wertvolle Tätigkeit. Der gesetzliche Rentenanspruch daraus ist allerdings gering bis gar nicht existent, eine private Absicherung daher empfehlenswert. Vorteilhaft wäre es natürlich, von der staatlichen Förderung für eine Riester-Rente zu profitieren. Doch halten Viele dies für ausgeschlossen, da Hausfrauen ja nicht pflichtversichert sind – oder? „Das ist ein Irrtum“, erläutern die Experten der ERGO Versicherungsgruppe: „Schließt der Ehepartner, also meist der Ehemann, eine Riester-Rente ab, dann ist der nicht-berufstätige Partner, d.h. die Hausfrau, mittelbar förderberechtigt. Über einen Zulagenvertrag erhalten beide Partner ihren eigenen Vertrag mit individueller Zulage, obwohl nur der unmittelbar Förderberechtigte einzahlt.“
(Pressemitteilung ERGO VErsicherungsgruppe)

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