ERGO Versicherungsgruppe: Wie Verbraucher vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren können

Seit Anfang des Jahres macht sich das neue Bürgerentlastungsgesetz bei den meisten Arbeitnehmern in barer Münze bemerkbar – wenn auch auf den ersten Blick mit eher unscheinbaren Beträgen. Doch woher kommt eigentlich die kleine Finanzspritze? Und was anfangen mit dem neuen Steuer-Bonus? Wie sowohl Angestellte als auch Selbstständige die gewährte Entlastung doppelt nutzen können und warum gerade die betriebliche Altersversorgung dabei eine schlaue Lösung ist, zeigen die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe.
Manchem mag es zunächst gar nicht aufgefallen sein, doch ein Blick auf die ersten Lohnabrechnungen des Jahres bestätigt: Deutsche Arbeitnehmer haben seit Jahresbeginn monatlich im Schnitt ein wenig mehr Gehalt auf dem Konto. Doch woher kommt der plötzliche Geldsegen?
Entlastung per Gesetz Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsgesetz sind die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge für Kranken- und Pflegeversicherungen gestiegen. Und das zahlt sich im verfügbaren Einkommen aus: So kann sich ein pflichtversicherter, dreißigjähriger Single bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro seit Jahresbeginn monatlich über knapp 40 Euro mehr im Portemonnaie freuen. Der Clou dabei: Zusätzliche Steuervorteile machen – beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung – aus dem kleinen Betrag später eine stattliche Zusatzrente. Und die wird, betrachtet man die Prognosen zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, später einmal auch bitter nötig sein.
Doppelter Nutzen Der Grund, warum es sich gerade im Fall der aktuellen Steuerentlastung für viele Arbeitnehmer lohnt, den zunächst eher geringen Plusbetrag in eine betriebliche Altersversorgung wie beispielsweise eine Pensionskasse zu investieren, liegt auf der Hand: „Bei einer betrieblichen Altersversorgung geht ein Teil des Gehalts direkt vom Arbeitgeber in die Pensionskasse, wodurch der Bruttolohn des Arbeitnehmers um diesen Betrag sinkt“, erklären die Experten der ERGO und führen weiter aus: „Dies wirkt sich positiv auf die Höhe der zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben aus. Da sich deren Bemessung am reduzierten Bruttogehalt orientiert, fallen geringere Steuern und Sozialabgaben an. Auf diese Weise steigt der Nettolohn – also der Betrag, der schließlich als verfügbares Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers landet.“ Konkret bedeutet das: Entscheidet sich der zuvor erwähnte 30-Jährige, monatlich 42 Euro in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, anstatt sein zusätzliches Nettoeinkommen durch das Bürgerentlastungsgesetz für den Konsum zu verwenden, zahlt sich das doppelt aus: Denn die Verminderung des Bruttolohns in Kombination mit den geringeren Steuern und Sozialabgaben führt dazu, dass er bei gleichem Nettogehalt wie zuvor monatlich einen Betrag von über 80 Euro in die Pensionskasse einzahlen kann. Auf diese Weise wird aus einem kleinen Steuergeschenk der Regierung eine attraktive Altersrente – und das ohne finanziellen Mehraufwand.
(Pressemitteilung ERGO Versicherungsgruppe)

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