Schlagwort: Bürgerentlastungsgesetz

ERGO Versicherungsgruppe: Wie Verbraucher vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren können

Seit Anfang des Jahres macht sich das neue Bürgerentlastungsgesetz bei den meisten Arbeitnehmern in barer Münze bemerkbar – wenn auch auf den ersten Blick mit eher unscheinbaren Beträgen. Doch woher kommt eigentlich die kleine Finanzspritze? Und was anfangen mit dem neuen Steuer-Bonus? Wie sowohl Angestellte als auch Selbstständige die gewährte Entlastung doppelt nutzen können und warum gerade die betriebliche Altersversorgung dabei eine schlaue Lösung ist, zeigen die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe.
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Bürgerentlastungsgesetz: Verschiedene Versicherungen von der Steuer absetzbar

Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können seit Anfang 2010 Beiträge zur Krankenversicherung auf GKV-Niveau und zur Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Vollversicherte sind in der Lage, 80 bis 90 Prozent Ihrer Krankenversicherungsbeiträge geltend zu machen. ARAG Experten nennen die Fakten:
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Studie: Bürgerentlastungsgesetz ist kaum bekannt

Zum Jahreswechsel ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. In der Bevölkerung ist dieses allerdings noch weitgehend unbekannt: Nur jeder vierte Bundesbürger weiß, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig deutlich besser als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können – ebenso wie die Beiträge für mitversicherte Kinder.
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