Seit Anfang des Jahres macht sich das neue Bürgerentlastungsgesetz bei den meisten Arbeitnehmern in barer Münze bemerkbar – wenn auch auf den ersten Blick mit eher unscheinbaren Beträgen. Doch woher kommt eigentlich die kleine Finanzspritze? Und was anfangen mit dem neuen Steuer-Bonus? Wie sowohl Angestellte als auch Selbstständige die gewährte Entlastung doppelt nutzen können und warum gerade die betriebliche Altersversorgung dabei eine schlaue Lösung ist, zeigen die Vorsorge-Experten der ERGO Versicherungsgruppe.
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Schlagwort: Bürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz bringt Ersparnisse für Versicherte
„Das Interesse, den eigenen Krankenversicherungsschutz zu ergänzen, nimmt seit Jahresbeginn spürbar zu. Die durch das Entlastungsgesetz freigewordenen Mittel motivieren verstärkt zum Abschluss einer Zusatzversicherung.“ Herbert Nißel, Vorstandsvorsitzender impuls AG.
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Bürgerentlastungsgesetz: Verschiedene Versicherungen von der Steuer absetzbar
Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können seit Anfang 2010 Beiträge zur Krankenversicherung auf GKV-Niveau und zur Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Vollversicherte sind in der Lage, 80 bis 90 Prozent Ihrer Krankenversicherungsbeiträge geltend zu machen. ARAG Experten nennen die Fakten:
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Studie: Bürgerentlastungsgesetz ist kaum bekannt
Zum Jahreswechsel ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. In der Bevölkerung ist dieses allerdings noch weitgehend unbekannt: Nur jeder vierte Bundesbürger weiß, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig deutlich besser als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können – ebenso wie die Beiträge für mitversicherte Kinder.
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Bürgerentlastungsgesetz gilt ab 2010
Der Name ist Programm: Das Bürgerentlastungsgesetz sorgt ab dem nächsten Jahr bei Millionen von Haushalten für eine finanzielle Entlastung von etwa 9,3 Milliarden Euro laut dem Bundesministerium der Finanzen.
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ARAG gibt Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz 2010
Nachdem der Bundesrat am 10. Juli 2009 dem Bürgerentlastungsgesetz zugestimmt hat, ist nun der Weg frei für gesetzliche Neuregelungen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten und nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ca. 16,6 Mio. Bürgerinnen und Bürger jährlich um rund 10 Mrd. Euro steuerlich entlasten sollen.
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Privat Versicherte profitieren vom Bürgerentlastungsgesetz
Frühzeitig bietet der MÜNCHENER VEREIN auf seiner Homepage unter www.muenchener-verein.de/Bedarfsrechner einen Bürgerentlastungsgesetz-Rechner. Mit wenigen Eingaben und anonym zeigt dieser Rechner, was die deutlich verbesserte Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge ab 1.1.2010 bringt.
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