D.A.S. warnt vor Dachlawinen

Nach den heftigen Schneefällen der letzten Wochen setzt nun Tauwetter ein. Regenfälle erhöhen das Gewicht der Schneemassen auf den Dächern und bringen gefährliche Dachlawinen ins Rutschen. Wie die Haftungssituation für Hausbesitzer aussieht, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung auf.
Wer grundsätzlich für Schäden haftet Werden Passanten durch herab fallende Schnee- oder Eisklumpen verletzt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Er muss für Sachschäden und Personenschäden haften, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Gebäudes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde. In Gebieten, die erfahrungsgemäß von stärkerem Schneefall betroffen sind und in denen gewohnheitsmäßig mit Dachlawinen zu rechnen ist, können dabei bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sein. Für Hausbesitzer bedeutet dies, Schneefanggitter oder Schneestopper am Dach anbringen zu lassen. Dies empfiehlt sich vor allem bei Häusern mit stärkerer Dachneigung. „Besteht die akute Gefahr, dass eine Dachlawine über einer öffentlichen Straße abgeht, sollte der Hausbesitzer Warnschilder und Stangen an der Hausfassade aufstellen, um den Gehweg freizuhalten“, lautet der Rat von Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S.
Wenn das Dach versinkt… Um bei besonders starken Schneefällen auf Nummer sicher zu gehen, können noch drastischere Maßnahmen empfehlenswert sein. Freilich kann von Hausbesitzern nicht verlangt werden, dass sie jeden Tag aufs Dach klettern und dort den Schnee wegfegen. Aber sie müssen nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach überprüfen. Bei Schneebergen, die sich nicht entfernen lassen, müssen gut sichtbare Warnschilder auf die mögliche Gefahr aufmerksam machen. Autofahrer und Fußgänger sollten derartige Hinweise unbedingt beachten.
Haftung für beschädigte Autos Wird ein parkendes Auto von einer Dachlawine beschädigt, haftet der Hauseigentümer nur dann für den Schaden, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Auch der Autohalter trägt nämlich eine gewisse Mitverantwortung, da er bei widrigen Wetterverhältnissen für den Schutz seines Fahrzeuges zu sorgen hat. „Wer bei anhaltendem Schneefall sein Auto in der Nähe eines Hauses parkt, muss sich der möglichen Gefahr durch Dachlawinen bewusst sein“, so Anne Kronzucker. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.581
(Pressemitteilung D.A.S.)

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