Die winterliche Witterung macht vielen Autofahrern zu schaffen, vor allem wenn ihre Windschutzscheibe vereist oder verschneit ist. Wer jedoch nur schnell ein Guckloch frei kratzt und losfährt, riskiert 10 Euro Bußgeld. Kommt es zu einem Unfall, müssen Gucklochfahrer noch tiefer in die Tasche greifen. 35 Euro Bußgeld sind dann möglich – selbst wenn sie den Unfall nicht verschuldet haben. Richtig teuer kann es aber werden, wenn der Gucklochfahrer einen Unfall verursacht, warnen ARAG Experten. Liegt nämlich eine grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Versicherung die Schadenregulierung verweigern und der Verursacher bleibt auf den Kosten sitzen. Autofahrer sollten deshalb alle Scheiben komplett frei Kratzen, das Dach von Schneemassen befreien sowie Außenspiegel, Lichter und Nummernschilder nicht vergessen.
(Pressemitteilung ARAG)