Lohnsteuerkarte: Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen!

 Lohnsteuerkarte: Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen! Zum letzten Mal erhalten Steuerzahler eine Lohnsteuerkarte aus Pappe. Ab dem nächsten Jahr sparen die Gemeinden mit dem neuen elektronischen „ElsterLohn II“-Verfahren Millionen Euro an Versandkosten. Bevor man jetzt seine Lohnsteuerkarte 2010 bei seinem Arbeitgeber abgibt, sollte man prüfen ob ein Eintrag von Freibeträgen möglich ist. Bis Ende November kann man auch noch die Freibeträge für das laufende Jahr eintragen. Wie das funktioniert, zeigt Ihnen unser Text.

Lohnender Eintrag: Freibeträge erhöhen den Nettolohn

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(dhe) Dem Arbeitnehmer werden jedem Monat die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und bei vielen auch die Kirchensteuer, vom Gehalt abgezogen. Oft sind diese Abgaben höher als die Steuern, die man eigentlich zahlen müsste. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, also spezielle Aufwendungen können die Steuerlast mindern.

Diese Ausgaben trägt man „normalerweise“ in seine Steuererklärung ein um sie nachträglich geltend machen zu können. Idealerweise erhält der Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.
Der Nachteil: Die Rückerstattung des Finanzamtes landet erst spät wieder auf dem Bankkonto des Steuerzahlers. Anders ist es, wenn man einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Dann zahlt der Arbeitnehmer bereits während des laufenden Kalenderjahres weniger Abgaben.

Wenn Sie jetzt noch bis zum Ende November die Freibeträge auf der Karte eintragen lassen, wird dieser Betrag vollständig auf den letzten Monat verteilt. Die Abgaben sind entsprechend geringer, ihr Nettolohn höher.
Aber nicht jeder hat auch „genügend“ Aufwendungen, die er geltend machen und entsprechend steuerlich absetzen kann. Wer aber weiß, dass er in einem Jahr 2.000 Euro an Werbungskosten hat, sollte sich seinen Betrag eintragen lassen.

Wie man die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann und welche Unterlagen man dafür benötigt, erfahren Sie auf der folgenden Seite.

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