Verbraucherzentrale NRW: Lehman-Geschädigte können noch bis 31.12. am Kulanzverfahren teilnehmen

Geschädigte Anleger, die bei der Citibank Lehman-Zertifikate erworben haben, müssen sich sputen: Noch bis zum 31. Dezember können sie ihre Ansprüche aus der mit der Verbraucherzentrale NRW vereinbarten Kulanzregelung bei der Citibank geltend machen.
„Wer sich nicht rechtzeitig meldet, dem bleibt ab Januar nur noch der Rechtsweg, um den finanziellen Verlust von der Citibank erstattet zu bekommen“, appelliert die Verbraucherzentrale NRW an Betroffene, die Frist nicht zu verpassen.
In einer gemeinsamen Vereinbarung hatten sich Citibank und die Verbraucherzentrale NRW Ende Mai darauf verständigt, dass von der Lehman-Pleite betroffene Anleger bei der Citibank Kulanzleistungen erhalten: Nach einem mit der Citibank abgestimmten Punktesystem können Betroffene auf eine Entschädigung pochen, die zwischen 30 und 80 Prozent des ursprünglichen Kaufwertes ihrer Zertifikate entspricht. Die Punktzahl, die über die Höhe der Auszahlung entscheidet, errechnet sich aus sechs verschiedenen Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden.
„Wer dieses Jahr noch einen Antrag stellt, bei dem wird die Verjährungsfrist während der Prüfungsphase ausgesetzt. Auf diese Weise entstehen auch Kunden keine Nachteile, deren Ansprüche bald verjähren würden“, so die Verbraucherzentrale NRW. Um bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Nummer sicher zu gehen, können Betroffene die Entscheidungen der Citibank, ob und in welcher Höhe im Einzelfall eine Rückzahlung erfolgt, abschließend von der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen.
Weiterführende Informationen, einen Musterbrief und einen Rechner, der vorab mögliche Ansprüche prüft und grob errechnet, bietet die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/lehmanrechner im Internet an.
(Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW)

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