Rechenschaftsbericht

Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht und alle sechs Monate einen Halbjahresbericht gegenüber ihren Teilhabern zu veröffentlichen.

Inhalte eines Rechenschaftsberichtes sind:

  • Vermögensaufstellung
  • Aufwands- und Ertragsrechnung
  • Entwicklung der Geschäfte und Fonds
  • Höhe der Ausschüttung
  • steuerrelevante Daten

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