Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht und alle sechs Monate einen Halbjahresbericht gegenüber ihren Teilhabern zu veröffentlichen.
Inhalte eines Rechenschaftsberichtes sind:
- Vermögensaufstellung
- Aufwands- und Ertragsrechnung
- Entwicklung der Geschäfte und Fonds
- Höhe der Ausschüttung
- steuerrelevante Daten