In der Buchhaltung spricht man von einer Rechnungsabgrenzung, wenn Erträge und Aufwendungen der richtigen Rechnungsperiode, in der sie verursacht wurden, zugeordnet werden. Dadurch werden Bilanzfälschungen verhindert.
Wird zum Beispiel in einem Geschäftsjahr eine Zahlung vorgenommen, die Lieferung der Ware erfolgt aber erst im nächsten Jahr, werden die einzelnen Rechnungsabzugsposten der jeweiligen Periode zugeordnet.