Aufzug steigert den Wert einer Immobilie

Schicke Altbauwohnungen in „hohen Lagen“ sind begehrt – allerdings nur, wenn sie mit einem Aufzug ausgestattet sind. Der fehlt jedoch in vielen Mehrfamilienhäusern, die vor 1950 gebaut wurden. Ein nachträglicher Einbau steigert den Wohnkomfort und erhöht den Wert der Immobilie.
Junge Familien und ältere Wohneigentümer wollen und können heute nicht mehr auf „Barrierefreiheit“ verzichten. Auch die Bewohner eines über 100 Jahre alten Hamburger Mehrfamilienhauses waren das anstrengende Treppensteigen und Einkaufstütenschleppen über mehrere Stockwerke leid. Sie entschieden sich nach ausführlicher Beratung für den nachträglichen Einbau eines Lifts. Rund drei Monate dauerten die Bauarbeiten, knapp 125.000 Euro hat der Aufzug gekostet. Jetzt genießen alle Hausbewohner die neue Lebensqualität.
Alle Eigentümer profitieren Natürlich profitieren die Eigentümer in den oberen Etagen im Alltag am deutlichsten von einem Lift, doch auch schon ab dem 1. Stock gilt Barrierefreiheit als Aufwertung der Immobilie. „Für alle Wohnungseigentümer eines mehrgeschossigen Hauses steigt der Wiederverkaufswert ihrer Wohnung durch den Einbau eines Aufzugs um bis zu zehn Prozent“, bestätigt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse. Ohne Aufzug fielen vor allem Interessenten ab 50 Jahre und junge Familien aus dem Käufer-Markt, so Neuborn.
Maßgeschneiderte Aufzüge in jedes Treppenhaus… Seit den 50er-Jahren muss in neu errichteten Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen ein Aufzug vorhanden sein. Für die schätzungsweise 5,3 Millionen mehrgeschossigen Immobilien, die vor dieser Zeit gebaut wurden, gibt es eine solche Regelung nicht. Mit dem seit 2007 gültigen neuen Wohneigentümer-Gesetz wird Gemeinschaften die Entscheidung deutlich einfacher gemacht. Zudem hat sich in puncto Lifttechnik gerade im Wohnungsbau einiges getan: Moderne Fahrstühle arbeiten leise und energiesparend, viele Aufzugbauer sind auf maßgeschneiderte Einbauten spezialisiert. Vor allem für kleine Treppenhäuser haben sich gläserne Aufzüge bewährt. Sie passen sich der vorhandenen Architektur und Ästhetik an und verhindern, dass man sich im Lift eingeengt fühlt. Neuborn empfiehlt interessierten Eigentümern, in der Nachbarschaft nach realisierten Lifteinbauten zu recherchieren und Kontakt zu den jeweiligen Eigentümern zu suchen. „Es macht sich in jedem Fall bezahlt, Erfahrungen und Referenzen anderer Wohneigentümer-Gemeinschaften einzuholen und Besichtigungstermine zu vereinbaren.“
.. und clevere Finanzierungs-Konzepte Die anteiligen Kosten des Aufzugs muss jeder Eigentümer selbst tragen. Wer einen Bausparvertrag sein Eigen nennt, ist da im Vorteil. Finanziert werden kann der eigene Anteil beispielsweise mit einem Expressdarlehen der BHW Bausparkasse. Das gibt es bis zu einer Höhe von 30.000 Euro sogar ohne Grundbucheintrag. Auch die bundeseigene KfW-Förderbank bietet im Rahmen des Programms „Wohnraum modernisieren – altersgerecht umbauen“ zinsgünstige Kredite. „Unter den Stichworten `Barrierefreies Bauen & Wohnen` gewähren einige Bundesländer ebenfalls Zuschüsse und Fördermittel“, weiß Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse. Bestehen gemeinschaftliche Rücklagen, können Eigentümergemeinschaften daraus schöpfen und sich zu gleichen Teilen ein Start-Kapital anrechnen.
(Pressemitteilung BHW Bausparkasse)

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