ARAG: Mehr Rechte für Schuldner

Wer Schulden hat, ist nicht zu beneiden. Wem die Gläubiger per gerichtlichen Beschluss zudem noch das Geld direkt vom Konto pfänden können, ist noch schlimmer dran. Mit einem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein Gläubiger berechtigt, bis auf Sozialleistungen alle Einkommen direkt einzuziehen. Durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht kann der Schuldner jedoch von der so genannten Pfändungsfreigrenze Gebrauch machen. Das ist ein Betrag, der ihm für den Lebensunterhalt zusteht und nicht gepfändet werden darf. Aktuell liegt dieser bei Alleinstehenden ohne Kind bei 989,99 Euro pro Monat, mit Kind hat man Anspruch auf monatlich 1359,99 Euro. ARAG Experten machen außerdem auf das Pfändungsschutzkonto aufmerksam, das etwa Mitte 2010 eingeführt wird. Auf diesem Konto erhält der Schuldner automatisch einen Pfändungsschutz in Höhe seines Freibetrages. So hat der Gläubiger nicht mehr uneingeschränkt Zugriff auf das Guthaben des Schuldners. Ebenfalls eine Verbesserung für diesen: Nicht ausgeschöpftes Monatsguthaben lässt sich auf den folgenden Monat übertragen. So lassen sich Beträge ansparen, um Jahresleistungen wie die Kfz-Versicherung leichter zahlen zu können.
(Pressemitteilung ARAG)

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