Bausparen: Jetzt Zulagen und Prämien für 2009 sichern

Bausparen-staatliche Zulagen Während sich die Zinsen beim Tagesgeld und Festgeld immer noch nicht von der Finanzkrise erholt haben, ist beim Bausparen alles beim Alten: Auf den Bausparzins ist Verlass. Mit staatlichen Zulagen und Prämien kann man die Rendite weiter aufstocken. Bis zum Jahresende müssen sich die Bausparer sichern, was ihnen zusteht – auf welche Zulagen können Sie bauen?

Wie der Staat Bausparen fördert

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(awe) Bausparen ist der Dauerbrenner. Mehr als 3,5 Millionen Bausparverträge wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen. Die Attraktivität der Bausparverträge ist auch auf die staatliche Förderung zurückzuführen.

Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat anteilig zu den selbst geleisteten Beiträgen gezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat zu den vermögenswirksamen Leistungen (vL), die vom Arbeitgeber direkt in den Bausparvertrag des Arbeitnehmers eingezahlt werden können. Und seit dem vergangenen Jahr gibt es für spezielle Riester-Bausparverträge eine weitere Förderung.

Die Förderung

Der Arbeitgeber kann mit vermögenswirksamen Leistungen das Bausparen seines Angestellten unterstützen, die Höhe der Zulagen ist meist tariflich geregelt. Bis zu 40 Euro im Monat kann der Chef als vermögenswirksame Leistungen dazugeben.
Vermögenswirksame Leistungen können Teil des normalen Gehalts sein oder auch zusätzlich gezahlt werden. Die Arbeitnehmersparzulage als staatlichen Zuschuss gibt es allerdings nur bei der Anlage der vL in Bausparverträge oder Aktienfonds.
Die Zulage beträgt neun Prozent der jährlichen Einzahlungen, maximal werden je Arbeitnehmer 470 Euro pro Jahr gefördert. Das entspricht einer maximalen Förderung von jährlich rund 43 Euro für alleinstehende und 86 Euro für verheiratete Bausparer.

Gibt der Arbeitgeber weniger als die maximal geförderte Summe als vermögenswirksame Leistungen dazu, kann der Sparer selbst die Differenz in den Bausparvertrag einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht automatisch das Jahres-Bruttoeinkommen: Durch den Abzug verschiedener Steuerpauschbeträge, den Sonderausgabenabzug, Werbungskosten und auch Kinderfreibeträge kann man sein zu versteuerndes Einkommen erheblich mindern.

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro bzw. bei Ehepaaren unter 51.200 Euro liegt, einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent seiner Beiträge als Prämie vom Staat dazu.
Dies gilt jedoch nur für die vom Sparer selbst geleisteten Beiträge und nicht für die v L vom Chef.
Die Wohnungsbauprämie beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr für Ledige und 90,11 Euro für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist – auch Jungendlichen, deren Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten.

Bausparen mit Wohn-Riester
Bereits seit 2002 können die Deutschen mit der Riester-Rente ihre Altersvorsorge privat aufstocken. Der Staat fördert dies mit der Riester-Zulage. Seit 2008 ist es möglich, die Zulagen als Wohn-Riester in die private Wohnungsfinanzierung zu investieren: Zahlt der Sparer mindestens vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens ein, gibt der Staat die Zulage dazu. Zahlt er weniger als vier Prozent, gibt es die Förderung anteilig.

Die Zulage, die der Staat dem Riester-Sparer zahlt, beträgt derzeit für Erwachsene 154 Euro pro Jahr und für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro. Bei Kindern, die seit 2008 geboren werden, beträgt die Zulage 300 Euro. Berufseinsteiger bis zum Alter von 25 Jahren erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, was Sie tun müssen, um die Zulagen zu erhalten.

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