Neue Heizkostenverordnung belohnt Sparsamkeit

Umweltbewusste Mieter und Hausbesitzer sind die Gewinner der neu gestalteten Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkV). Die BKM – Bausparkasse Mainz informiert über die Vorteile der neuen Verordnung.
Mit der neuen Fixierung des Abrechnungsschlüssels können Mieter ihre Kosten für die Wärmelieferung durch ihr Heizverhalten nun aktiv beeinflussen. So dürfen Vermieter nur noch 30 % der Heizkosten als Grundkosten veranschlagen. Gut 70 % der Heizkosten müssen individuell nach dem Verbrauch des Mieters abgerechnet werden.
Aber auch Bewohner von Passiv- oder Niedrigenergiehäuser können sich freuen. Denn diese besonders energiesparenden Gebäude, wurden durch die neue HeizkV von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten sogar befreit. Gültig sind die Änderungen der HeizkV zum 01.01.2009.
Von der Regelung profitieren zudem auch Gebäudetypen,
– die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 entsprechen, – die mit einer Öl- und Gasheizung versorgt werden und – in denen freiliegende Wärmeleitungen überwiegend gedämmt sind.
Liegen diese Kriterien nicht vor, bleibt die alte Regelung bestehen. Diese erlaubt dem Vermieter selbst zu entscheiden, ob er zwischen 50 % und 70 % der Heizkosten individuell nach dem Verbrauch des Mieters abrechnet.
Trotz der gesetzlichen Verankerung ist es ratsam, die nächste Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, ob ordnungsgemäß nach der aktuellen HeizkV abgerechnet wurde. (Pressemitteilung der BKM – Bausparkasse Mainz)

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