Abberufung des Besonderen Vertreters nichtig

Das Landgericht München I hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der HVB für von Anfang an nichtig erklärt, mit dem die HVB-Alleinaktionärin UniCredit den Besonderen Vertreter für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen UniCredit im November letzten Jahres abberufen hat.
Mündlich begründete das Gericht (Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Helmut Krenek) die Nichtigkeit mit dem für UniCredit geltenden Stimmverbot. Die Aufhebung der Beschlüsse zur Geltendmachung der Ersatzansprüche und zur Bestellung des Besonderen Vertreters sei ein unzulässiges Richten in eigener Sache.
Der zum Besonderen Vertreter bestellte Bonner Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel erklärte zu dem Urteil: „Der rechtswidrige Versuch der UniCredit, sich des Besonderen Vertreters zu entledigen, bevor dessen Arbeit beendet werden konnte, ist erst Mal gescheitert.“
Die Hauptversammlung der HVB hatte im Juni 2007 beschlossen Schadensersatzansprüche der HVB insbesondere gegen UniCredit sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HVB vor allem wegen der Veräußerung der HVB-Tochtergesellschaft Bank Austria Creditanstalt („BACA“) an UniCredit weit unter Wert im Jahre 2006 geltend zu machen, und bestellte Heidel als Vertretungsorgan der HVB zur Geltendmachung der Ansprüche. Heidel verklagte namens der HVB im Februar 2008 UniCredit sowie den UniCredit-CEO und damaligen HVB-Aufsichtsratsvorsitzenden Alessandro Profumo, den HVB-Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Sprißler und den HVB-Finanzvorstand Rolf Friedhofen auf Rückgängigmachung des BACA-Geschäfts und Schadensersatz in Milliarden-Euro-Höhe. Im November 2008 beschloss UniCredit als Alleinaktionärin in der HVB-Hauptversammlung, Heidel abzusetzen und den Beschluss zur Geltendmachung der Ersatzansprüche aufzuheben. Die dagegen gerichtete Klage Heidels hatte nun erstinstanzlich Erfolg. (Pressemitteilung der HVB)

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