Promillegrenze gilt auch für Fahrradfahrer

Dass nach übermäßigem Alkoholgenuss auf die selbsttätige Autofahrt verzichtet werden sollte, ist jedem bewusst. Stark angetrunken auf den Drahtesel umzusteigen, ist aber auch keine Lösung, erklären ARAG Experten.
Denn wird ein Radler mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr erwischt, kann auch ihm der Führerschein entzogen werden. Ein so hoher Wert begründet laut Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Kraftfahrteignung. Besteht die Gefahr, dass der Radfahrer auch künftig ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden (BVerwG, Az.: 3 C 32/07).
(Pressemitteilung ARAG)

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