Entscheidung zur Schweinegrippeverordnung verschoben

Anlässlich der kurzfristigen Vertagung der Kabinettsberatung zur Verordnung über die Finanzierung der Schweinegrippe-Impfung erneuerte die BARMER ihr Angebot an die Politik, in einem Spitzengespräch mit den Krankenkassen die strittigen Fragen zur Finanzierung zu klären.
„Die Zeit drängt, und die Versicherten brauchen Klarheit, wie es im Einzelnen mit der Impfung weitergeht. Der Streit um die Finanzierung darf dabei nicht hinderlich sein“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Dr. Johannes Vöcking. Er begrüßte die gestrige Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dieser Angelegenheit das Gespräch mit den Krankenkassen suchen zu wollen. Vöcking betonte erneut, dass die BARMER alle Maßnahmen ergreife, um ihre Versicherten ausreichend zu schützen und zu versorgen. Hierfür sei eigens eine Arbeitsgruppe gebildet worden. Die BARMER bleibe bei ihrer Auffassung, dass die Kassen mit den Sachkosten (Impfstoff, Spritzen etc.) den überwiegenden Teil der Finanzierung übernehmen werden. Dies sei im Sozialgesetzbuch V (§ 20 d Abs. 3) eindeutig geregelt. Die übrigen Kosten (ärztliche Honorare, administrative Aufgaben etc.) müssten jedoch vom Staat getragen werden, da es sich bei der Schweingrippe um eine Pandemie handele, deren Gefahrenabwehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Staates sei. Laut Vöcking belaufen sich die Gesamtkosten für die Schweinegrippeimpfung auf bis zu eine Milliarde Euro.
(Pressemitteilung der BARMER)

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