Schweinegrippe – Deutscher Städte- und Gemeindebund warnt vor Impfchaos

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert Bund und Länder auf, unverzüglich die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Impfungen gegen die Schweinegrippe zu treffen.
„Es muss schnellstmöglich geklärt werden, welcher Personenkreis eine freiwillige Schutzimpfung erhalten kann, inwieweit der öffentliche Gesundheitsdienst in die Impfaktion eingebunden werden soll und wie die Kostenerstattung geregelt wird“, forderte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute (7. August 2009) in Berlin.
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf schafft nach Auffassung des DStGB keine ausreichende Klarheit, insbesondere über die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und der Kommunen. Der Verordnungsentwurf schreibt dem ÖGD zwar eine zentrale, koordinierende Funktion zu, ohne näher zu beschreiben, was damit gemeint ist und wie die Kostenfrage geklärt werden soll. Unklar bleibt auch welche Rolle den niedergelassenen Ärzten, den betriebsärztlichen Stellen oder den Krankenhausärzten zugedacht ist. „Es ist davon auszugehen, dass flächendeckend in den meisten Gesundheitsämtern die Übernahme der kompletten Impfleistung ohne Kostenerstattung durch den ÖGD nicht möglich sein wird, wenngleich wir in der Koordinierung eine sinnvolle und wichtige Rolle des ÖGD sehen“, erklärte Landsberg. Er erwartet eine klare Aussage, für welche Personengruppen die Ärzte, die Gesundheitsämter oder die Betriebsärzte zuständig sein sollen.
Der DStGB fordert darüber hinaus die Einbeziehung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute und sonstigen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophen- und Rettungsdienst in die erste Impfwelle. „Es sind gerade diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in Ausübung ihres Dienstes mit Erregern in Kontakt kommen können und die es nach unserer Auffassung bestmöglich zu schützen gilt“, betonte Landsberg. Eine Beschränkung nur auf die Berufsfeuerwehren ist nicht nachvollziehbar.
Der DStGB sieht die Krankenkassen in der Pflicht, die Impfungen zu finanzieren. „Auch in den Fällen, in denen der ÖGD an der Durchführung beteiligt ist, müssen die Impfkosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Der ÖGD kann nicht ohne Kostenerstattung zu Leistungen verpflichtet werden, die zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zählen“, so Landsberg. Die Panikmache der Gesetzlichen Krankenversicherung über die Kostenfolgen hält der DStGB für überzogen. Landsberg fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, sich nunmehr konstruktiv in den Abschluss erforderlicher Impfvereinbarungen mit den Ländern einzubringen anstatt Panikmache aufgrund Kostenfolgen zu betreiben.
Abschließend forderte Landsberg alle Beteiligten, insbesondere die Medien, zu einem sachlichen Umgang mit der Schweinegrippe auf. „Panikmache hilft niemandem“, betonte Landsberg. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten sachliche Informationen und zwischen Bund und Ländern abgestimmte wirksame Schutzmaßnahmen. Landsberg sieht die Länder gut gegen eine mögliche Influenzapandemie in Deutschland gerüstet. „Die in allen Ländern entwickelten Influenza-Pandemiepläne haben sich in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Gesundheitsämtern bei der Bekämpfung der Ausbreitung von Influenza A/H1N1 in den letzten Wochen als gute Grundlage erwiesen. Panikmache einzelner Medienvertreter hilft hier nicht weiter, sondern verunsichert die Bevölkerung zusätzlich“, so Landsberg abschließend. (Pressemitteilung des DStGB)

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