Ehegatten haften auch nach der Scheidung für Schulden

Scheiden tut weh! Das gilt ganz besonders, wenn die gemeinsamen Kredite eine längere Laufzeit haben als das Eheglück. Denn auch nach der endgültigen Trennung der Ehepartner ist die gemeinsame Haftung für Schulden nur aufgehoben, wenn die Bank einen Vertragspartner ausdrücklich aus der Haftung entlässt.
Eine lediglich interne Absprache zwischen den Eheleuten, wonach ein Partner das Darlehen und somit auch die Rückzahlung alleine übernimmt haben nach Auskunft der ARAG Experten vor Gericht keinen Bestand. Wird der zahlungswillige Partner nämlich säumig, weil er schlichtweg zahlungsunfähig ist, kann der andere Partner in Haftung genommen werden. Vor Gericht hat das Vertragsverhältnis zwischen der Bank und den beiden Kreditnehmern Vorrang vor internen Absprachen der Ex-Eheleute entschied kürzlich das Landgericht Coburg (LG Coburg, Az.: 23 O 426/08). (Pressemitteilung der ARAG)

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