Neues Gesetz schützt vor unerwünschter Telefonwerbung

Unerwünschte Telefonwerbung ärgert viele; Werbeanrufe am Wochenende und in den Abendstunden sind eine echte Belästigung. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Telefonwerbung ohne Einwilligung des angerufenen Verbrauchers nach geltendem Recht ausdrücklich verboten ist. Offenbar reichen die Sanktionen aber nicht aus. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen: Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Außerdem wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße von bis zu 10.000,- Euro.
(Pressemitteilung der ARAG)

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