DStV kritisiert den vom BMF vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung

Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat bereits anlässlich seines Zustandekommens erhebliche Beachtung gefunden. Das Gesetzvorhaben stieß sowohl beim Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) als auch bei anderen Experten auf verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Vorbehalte.
Insbesondere sollte eine Vielzahl von entscheidenden Details einschließlich der betroffenen Länder in einer später zu erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden. Diese verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgehensweise wurde noch in der Gesetzesbegründung damit gerechtfertigt, dass so die weitere Entwicklung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit bei steuerlichen Auskünften abgewartet und die Verordnung dann unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse zielgerichtet erlassen werden könne. Da verwundert es nun deutlich, dass just am Tag der Zustimmung des Bundesrats zum besagten Gesetz ein Entwurf dieser Rechtsverordnung durch das Bundesfinanzministerium veröffentlicht wurde. Die Anwendbarkeit der Regeln wird zwar auch weiterhin dadurch aufgeschoben, dass die Entwurfsfassung wiederum keine Aufzählung der Länder beinhaltet, die aus Sicht der Verwaltung als Steueroasen gelten sollen. Diese Liste soll nach den Plänen der Beamten in Steinbrücks Ministerium später lediglich durch eine Verwaltungsanweisung bekannt gemacht werden. Gegen diese Delegation auf die Verwaltungsebene hat der DStV in seiner Stellungnahme verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Zudem ist die zunehmende Verschiebung der Verantwortung vom Parlament auf die Exekutive oder auf Expertenkommissionen für die Akzeptanz des Steuerrechts nicht förderlich.
Ferner ist die Verwaltung der Ansicht, dass die umfangreichen Dokumentationspflichten in den Unternehmen lediglich zu Kosten in Höhe von 104,50 ? pro Fall führen sollen. Es steht zu befürchten, dass dieser Betrag ähnlich realitätsfern ist, wie seinerzeit die Schätzung der Mehreinnahmen aus der Steueramnestie. Dort wurden aus veranschlagten 5 Mrd. ? lediglich kassenwirksame Einzahlungen von 1,4 Mrd. ?. (Pressemitteilung des DStV)

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