Hund und Katz brauchen zwar keinen Urlaub – dennoch gehen sie häufig mit auf Reisen, weil Herrchen oder Frauchen den vierbeinigen Liebling auch in den Ferien nicht missen wollen. „Vor Antritt einer Reise mit Haustier gibt es einiges zu bedenken“ warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Bei Reisen mit der Bahn oder mit dem Auto sollten Kleintiere in einer festgezurrten Box befördert werden, groÃe Hunde sichert man im Auto vor allem auf langen Strecken am besten mit einem Tiergurt. Andernfalls können ein BuÃgeld zwischen 35 und 50 Euro sowie drei Punkte in Flensburg drohen. Bei Flugreisen erlauben viele Airlines Tiere bis zu fünf Kilo als Handgepäck in einem speziellen Transportbehältnis mit in den Passagierraum zu nehmen. GröÃere Tiere landen als Ãbergepäck in Flugboxen im Frachtraum. Ein leichtes Beruhigungsmittel mindert den Reisestress des Tieres. Beim Grenzübertritt in EU-Länder benötigt man für Hunde und Katzen den EU-Heimtierpass, der unter anderem die gültige Tollwutimpfung nachweist. Die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung ist ebenfalls Pflicht. Vor Reisen ins ferne Ausland ist ein Besuch beim Tierarzt ratsam, der zu notwendigen Impfungen, etwaigen Einfuhr- und Quarantänevorschriften informiert und Tipps zur Zusammenstellung der unerlässlichen Reiseapotheke für das Tier gibt. (Pressemitteilung der D.A.S.)