Kölner Stadt-Anzeiger: Wann zahlt die Versicherung

… Laut Leander Bretschger vom Verbraucherratgeber forium.de ist die Liste unverzüglich auszufüllen: „Der Versicherungsnehmer muss alle fehlenden Gegenstände auf der Stehlgutliste vermerken und sie rasch der Polizei sowie der Hausratversicherung übergeben.“ …

Erschienen im Kölner Stadt-Anzeiger vom 21. Juli 2009

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