… Laut Leander Bretschger vom Verbraucherratgeber forium.de ist die Liste unverzüglich auszufüllen: „Der Versicherungsnehmer muss alle fehlenden Gegenstände auf der Stehlgutliste vermerken und sie rasch der Polizei sowie der Hausratversicherung übergeben.“ …
Erschienen im Kölner Stadt-Anzeiger vom 21. Juli 2009