AOK sieht Meinungsfreiheit durch Spickmich.de-Urteil gestärkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Einschätzung des AOK-Bundesverbandes mit seiner Entscheidung über die Bewertung von Lehrern durch Schüler im Internet die Meinungsfreiheit gestärkt. Vor dem Hintergrund des geplanten Arzt-Navigators werde die Gesundheitskasse die Entscheidung des BGH „selbstverständlich noch genau analysieren, um die Erwägungen des BGH in die Gestaltung des Ärztenavigators einfließen zu lassen“, erklärte der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Udo Barske, am Dienstag (23. Juni). „Der von der AOK geplante Arzt-Navigator soll Versicherten helfen, den für Sie richtigen Arzt zu finden und hat damit eine ganz andere Ausrichtung. Mit dem Portal Spickmich.de ist das nicht zu vergleichen.“ So unterscheide sich das Arzt-Patienten-Verhältnis sowohl von der beruflichen Sphäre des Arztes als auch von den Bewertungsinhalten her von dem Fall eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses. „Diesen Unterschieden wird die AOK bei der konkreten Ausgestaltung des Portals nach Maßgabe der Erwägungen des BGH Rechnung tragen“. so Barske.
Das höchste deutsche Zivilgericht hatte zuvor in Karlsruhe entschieden, dass die Bewertung von Lehrern im Internet nicht gegen deren Persönlichkeitsrecht verstößt. Schüler dürfen demnach auf Spickmich.de weiterhin Noten für Lehrer vergeben. Damit hatte der BGH erstmals über die Zulässigkeit der von Schülern im Internet abgegebenen Lehrerzensuren entschieden. Die Senatsvorsitzende Gerda Müller betonte aber, dass damit nicht alle Bewertungsportale für zulässig erklärt würden. Vielmehr müsse jeder Einzelfall geprüft werden. (Pressemitteilung der AOK)

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