Gut versorgt ohne Trauschein

Ein Trauschein fürs gemeinsame Glück? In den meisten Lebenssituationen spielt es keine Rolle, ob man miteinander verheiratet ist oder nicht. Bei Versicherungen und vor allem der Altersvorsorge sieht das jedoch anders aus: Zahlreiche Regelungen hängen davon ab, ob eine Partnerschaft vom Standesamt bestätigt worden ist bzw. ob es sich bei einer gleichgeschlechtlichen Beziehung eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt.
Riester- und Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder private Lebens- und Rentenversicherungen: Das Swiss Life Thema des Monats „Paare ohne Trauschein“ erklärt unter www.swisslife.de/vorsorge, worauf all jene bei der Vorsorge achten sollten, die in einer festen Partnerschaft leben, aber auf das „Ja“ im Standesamt verzichten wollen.
„Die Notwendigkeit der Altersvorsorge ist jedem bewusst. Versicherungsnehmern stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die mit einem Hinterbliebenenschutz ergänzt werden können. Doch einige Lösungen sind für unverheiratete Paare nur bedingt empfehlenswert“, erläutert Paul Keller, Sozialversicherungsexperte bei Swiss Life. „Während es beispielsweise bei einer Betriebsrente möglich ist, auf Antrag auch Lebensgefährten abzusichern, ist dies bei der Rürup-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen. Wieder anders sieht es bei privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen aus, die keinerlei Einschränkungen unterliegen, wenn es um die finanzielle Absicherung von nahe stehenden Personen geht.“
Aber nicht nur bei der finanziellen Versorgung von Witwe oder Witwer spielt es eine Rolle, ob die Partnerschaft zweier Menschen vor dem Standesamt geschlossen worden ist: Bei einer Scheidung werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen den Eheleuten geteilt. Das gilt für die gesetzliche Rentenversicherung genauso wie für freiwillig abgeschlossene Riester- oder Rürup-Verträge, die betriebliche Altersversorgung oder private Rentenversicherungen. Dagegen ist in nichtehelichen Partnerschaften jeder selbst für seine Rentenansprüche verantwortlich.
Weitere Informationen für unverheiratete Partner unter www.swisslife.de/vorsorge.
(Pressemitteilung Swiss Life)

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