Wirtschaftskrise beeinträchtigt betriebliche Altersvorsorge

Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise beeinträchtigt direkt auch die betriebliche Altersversorgung (bAV). Durch den Einbruch der Kapitalmärkte im vergangenen Jahr sind die Pensionsvermögen der DAX-Unternehmen um 13 Milliarden Euro auf 125 Milliarden Euro geschrumpft. Zwar wirkt sich die durch IFRS vorgeschriebene Wahl des Rechnungszinses als Bewertungsannahme auf der Passivseite positiv aus, in der Summe sogar noch stärker als der Rückgang der Vermögen.
Doch nach Ansicht von Longial muss beachtet werden, dass der Vermögensverlust ein realer, der Verpflichtungsgewinn aber lediglich ein rechnerischer ist, bei dem sich die Frage stellt, ob im Ergebnis noch von einer sachgerechten Bewertung langfristiger Pensionsverpflichtungen gesprochen werden kann. Das ab 2010 geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) dürfte weitere Risiken in den Pensionsrückstellungen in den deutschen Handelsbilanzen offenlegen. Hinzu kommen Unwägbarkeiten etwa aus dem Langlebigkeitsrisiko oder der arbeitsrechtlichen Haftung durch den Arbeitgeber. Unternehmen sollten ihre Bilanzrisiken deshalb unbedingt durch ein fein abgestimmtes bilanzielles Matching von Aktiva und Passiva einschränken. In diesem Zusammenhang könnte es beispielsweise sinnvoll sein, vorhandene Liquidität zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen und damit zur Schuldentilgung einzusetzen. Dr. Andreas Jurk, Geschäftsführer bei Longial, ist jedenfalls überzeugt, dass „durch eine vorausschauende Analyse der Pensionsverpflichtungen und der Finanzierungslösung eine Katastrophe der 2. Säule der Altersvorsorge vermieden werden kann.“ Vor allem bei der Entgeltumwandlung wirkt sich die mit der Wirtschaftskrise in Deutschland einhergehende Kurzarbeit aus. Reduzierte oder im schlimmsten Fall nicht mehr zahlbare Beiträge machen nicht nur die Versorgungslücke größer – gefährdet ist vielmehr auch der zumeist in die bAV eingeschlossene Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Ein Ausweg für Arbeitnehmer besteht darin, die Altersversorgung mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungssystemen hingegen hat die Kurzarbeit nur Auswirkungen, wenn die Leistung einen Bezug zum versorgungsfähigen Einkommen hat. Allerdings dürfen Unternehmen die Leistungshöhe nicht willkürlich kürzen, wie Dr. Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung bei Longial betont: „Kurzarbeiter müssen wie temporär Teilzeitbeschäftigte behandelt werden.“ Die Finanzierung von Versorgungsleistungen über Versicherer kann jedoch bei einer zeitlich limitierten Beitragskürzung zu enormen Deckungslücken bei Kurzarbeitern führen. Daneben laufen Arbeitgeber bei nicht kongruenter Finanzierung Gefahr, für einmal zugesagte Leistungen einstehen zu müssen. Rechtzeitige Gespräche mit den Versicherungsunternehmen sind vor diesem Hintergrund unerlässlich. Erste Lösungsansätze existieren bereits. Von der Kurzarbeit betroffen sein können auch die Verwendungsmöglichkeiten von Guthaben aus Zeitwertkonten. Sollen Letztere für gesetzlich verankerte Lösungen verwendet werden, wie etwa Pflege-, Eltern- oder Teilzeit, müssen sie nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden. Bei Sabbaticals kommt es hingegen auf die Einzelumstände an. Über Longial Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein unabhängiges Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für betriebliche Altersversorgung (bAV). Von der Beratung bei Neueinrichtung oder Umstrukturierung der bAV, über versicherungs-mathematische oder betriebswirtschaftliche Bewertungen bis hin zur Administration, dem kompletten Informationsmanagement und der Erstellung und Umsetzung von Finanzierungskonzepten: Die derzeit 54 Mitarbeiter bieten den Firmenkunden von Longial maßgeschneiderte, integrierte bAV-Lösungen auf höchster Qualitätsstufe.
(Pressemitteilung SEA Public Relations)

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