BdSt fordert von Ländern eindeutiges Bekenntnis zur Schuldenbremse und zum Schuldenstopp

Im Vorfeld der anstehenden Bundesratssitzung fordert der Bund der Steuerzahler ein klares Bekenntnis der Länder zur Einführung der von der Föderalismuskommission II ausgehandelten Schuldenbremse. Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler: „Der Bund der Steuerzahler hat seit Jahren für ein Neuverschuldungsverbot gekämpft. Die Länder müssen jetzt im Bundesrat zeigen, dass sie zum vereinbarten Neuverschuldungsverbot auch stehen. Gleichzeitig wäre ein generelles Schuldenverbot auch für den Bund der richtige Weg gewesen. Die Politiker haben in den vergangenen Jahrzehnten zu oft die Ausnahme zur Regel gemacht und Deutschland immer weiter in die Verschuldung getrieben.“ Die Verschuldung lähmt die öffentlichen Haushalte immer mehr. Allein in diesem Jahr werden Bund, Länder und Gemeinden über 70 Milliarden Euro an Zinsen zahlen müssen. Das entspricht in etwa den öffentlichen Ausgaben für Schulen und Hochschulen. Mit der neuen Schuldenbremse werden die Zinslasten dennoch weiter steigen, wenn auch nicht so stark wie in der Vergangenheit. Denn Schuldenbremse heißt nicht Schuldenstopp und schon gar nicht Schuldenabbau. Vielmehr müsste auch der Bund in einem ersten konsequenten Schritt keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen und seinen Haushalt strukturell ohne Kredite ausgleichen. Notwendiges Ziel bleibt langfristig, dass Bund und Länder darauf aufbauend mit dem Abbau des Schuldenberges beginnen. Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass die jüngsten Versuche aus Teilen der SPD, den Kompromiss zur Schuldenbremse doch noch zu torpedieren, in der anstehenden Bundesratssitzung am 10. Juni 2009 nicht erneuert werden. Die Grundgesetzänderung muss vor der Bundestagswahl ins Gesetzblatt. Nach der Bundestagswahl sollte versucht werden, die Schuldenbremse weiter zu optimieren. Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler hat dazu Vorschläge erarbeitet, die hier verfügbar sind. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass sich die Politik an die verschärften Schuldenregeln im Grundgesetz auch hält. Deshalb sollte dem Bundesrechnungshof ein spezifiziertes Antragsrecht eingeräumt werden, damit er Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang bringen kann. „Die Selbstbindung der Politik über eine Schuldenbremse muss konsequent erfolgen. Deshalb dürfen verfassungsgerichtliche Sanktionsmöglichkeiten nicht fehlen“, sagt Däke. (Pressemitteilung des BdSt)

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