Kettennamen bleiben weiterhin verboten

Der Mai ist und bleibt der beliebteste Hochzeitsmonat der Deutschen. Dem einen oder anderen könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt allerdings den Spaß an dem „Schönsten Tag im Leben“ vergällen.
Wenn nämlich Fräulein Hinz den Herrn Kunz heiraten und ihren Namen behalten möchte, kann sie das gerne tun; sie trägt dann nach der Eheschließung den Namen Hinz-Kunz. Diese Möglichkeit hat allerdings das Fräulein Meier-Huber wenn sie beabsichtigt den Herrn Schubert-Isselhorst zu ehelichen per Gesetz schon seit 1993 nicht mehr. Gegen diese Ungleichbehandlung hatten mehrere Personen geklagt, das BVerfGE hat sämtliche Klagen jetzt aber abgewiesen und das Verbot von Kettennamen als verfassungskonform bestätigt. Den wohlklingenden Nachnamen Meier-Huber-Schubert-Isselhorst wird es also auch in Zukunft nicht geben.

Pressemitteilung der ARAG

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