Private Pflegezusatzversicherung: Verbraucherzentrale bietet kostenlosen Vergleich

Rund 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig. Viele werden dabei zu Hause von Angehörigen oder Pflegediensten versorgt.
Wer Unterstützung bei der Pflege oder Versorgung braucht, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Häufig können die laufenden Kosten für eine Pflegekraft oder einen Platz im Pflegeheim vom Pflegebedürftigen nicht gezahlt werden.

Familienangehörige können dann verpflichtet werden, für den Restbetrag aufzukommen. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kann dann sinnvoll sein, um die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Finanzielle Notlagen im Pflegefall können so vermieden werden.

Bei der Pflegezusatzversicherung wird zwischen Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung unterschieden. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur entstandene Kosten, wenn professionelles Pflegepersonal eingesetzt wurde.

Die Pflegetagegeldversicherung gewährt den vereinbarten Tagessatz bei Feststellung der entsprechenden Pflegestufe. Der Pflegebedürftige ist dabei völlig frei in der Verwendung des Pflegetagesgeldes.

Kostenloser Service für Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Interessierten auf ihrer Homepage einen kostenlosen EDV-gestützten Vergleich zur privaten Pflegezusatzversicherung an. Verbraucher erhalten damit einen Überblick über Kosten und Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung und können besser bewerten, ob und wann eine Pflegekosten- oder eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll ist. Unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pflegeversicherung kann ein Fragebogen heruntergeladen und online ausgefüllt werden. Der Fragebogen ist auch in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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