Ein Kind, für das zwar kein Kindergeld bezogen wird, kann als so genanntes Zählkind den Kindergeldanspruch der weiteren Kinder erhöhen. Zum Beispiel: Ein Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder, der Mann hat ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung, das bei der Mutter lebt, die auch das Kindergeld für dieses Kind erhält. Wenn nun die zweite Frau ihren Gatten als Berechtigten angibt, kann dessen erstes Kind als Zählkind mitgerechnet werden. Die Eheleute erhalten nun zwar kein Kindergeld für dieses Kind, jedoch werden die weiteren Kinder als zweites, drittes und viertes Kind angerechnet. So kann die Familie insgesamt mehr Kindergeld erhalten, weil das Kindergeld nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist. Für das vierte Kind gibt es den höchsten Betrag.
In diesem Kindergeldrechner ermitteln Sie wie viel Kindergeld Ihnen insgesamt zusteht