Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

Ausfertigungsdatum: 17.04.1974

Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 27.2.1997 I 378;
zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 10.10.2007 I 2332

Das Gesetz wurde als Artikel 1 G 611-8-2-1 v. 17.4.1974 I 933 (ErbStRG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 § 2 dieses G am 1.1.1974 in Kraft getreten.

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Steuerpflicht
§ 1 Steuerpflichtige Vorgänge
§ 2 Persönliche Steuerpflicht
§ 3 Erwerb von Todes wegen
§ 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 5 Zugewinngemeinschaft
§ 6 Vor- und Nacherbschaft
§ 7 Schenkungen unter Lebenden
§ 8 Zweckzuwendungen
§ 9 Entstehung der Steuer

Abschnitt 2
Wertermittlung
§ 10 Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11 Bewertungsstichtag
§ 12 Bewertung
§ 13 Steuerbefreiungen
§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b Begünstigtes Vermögen
§ 13c Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Abschnitt 3
Berechnung der Steuer
§ 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
§ 15 Steuerklassen
§ 16 Freibeträge
§ 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag
§ 18 Mitgliederbeiträge
§ 19 Steuersätze
§ 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Abschnitt 4
Steuerfestsetzung und Erhebung
§ 20 Steuerschuldner
§ 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 22 Kleinbetragsgrenze
§ 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
§ 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
§ 25 (weggefallen)
§ 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
§ 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
§ 28 Stundung
§ 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
§ 30 Anzeige des Erwerbs
§ 31 Steuererklärung
§ 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
§ 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
§ 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
§ 35 Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 5
Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 36 Ermächtigungen
§ 37 Anwendung des Gesetzes
§ 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 38 (weggefallen)
§ 39 (weggefallen)

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