Steuerliche Änderungen für Tagesmütter und Tagesväter

Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt bezahlt werden, müssen seit dem 1. Januar 2009 auch diese Tagespflegesätze als Einnahmen versteuern. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind sie versicherungspflichtig, wenn ihre steuerpflichtigen Einnahmen mehr als 400 Euro monatlich betragen.

Bislang waren nur Einnahmen aus einer privaten Betreuung steuer- und insofern abgabepflichtig. Mit dieser Rechtsänderung sind jetzt alle Tagesmütter und Tagesväter gleichgestellt.

Von den Gesamteinnahmen dürfen zunächst alle Betriebskosten abgezogen werden. Die berücksichtigungsfähige Betriebskostenpauschale wurde dabei ebenfalls zum 1. Januar 2009 auf 300 Euro pro Kind und Monat erhöht. Sie gilt allerdings nur, wenn das Kind acht Stunden und länger am Tag betreut wird.

Die Rentenversicherungsträger beraten in der Frage, ob für Tagesmütter und Tagesväter im Einzelfall eine Rentenversicherungspflicht besteht.

Fragen zur neuen Regelung beantworten sowohl die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung als auch die Mitarbeiter am Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung

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