Gebärdensprachfilme erklären die Rente

Die Deutsche Rentenversicherung bietet gehörlosen Menschen einen neuen Service: Sie erklärt das Wichtigste aus dem Rentenrecht in Gebärdensprachfilmen. Die Filme sind über das Internetangebot
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
Für Gehörlose ist die Gebärdensprache ihre Muttersprache. Für sie ist das Sprechen und Lesen schwer zu erlernen, weil dazu das Hören eine grundlegende Voraussetzung ist. Dadurch haben viele Schwierigkeiten, komplexe schriftliche Texte zu erfassen, und sind deshalb darauf angewiesen, dass ihnen Informationen in Gebärdensprache zugänglich gemacht werden.

Gemeinsam mit dem Gebärdenwerk in Hamburg hat die Deutsche Rentenversicherung die Themen für die Videos zusammengestellt. Über einen Klick auf das Symbol für "Deutsche Gebärdensprache" (DGS) auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung wird dem Besucher das Angebot an Gebärdensprach-Filmen in einer Übersicht angezeigt. Das Angebot begleitet ein Moderator, der in Gebärdensprache über die Inhalte der einzelnen Filme informiert.

Mit dem neuen Service erweitert die Deutsche Rentenversicherung die Zugänglichkeit der Internetseite für Menschen mit Behinderung und setzt das Thema Barrierefreiheit für gehörlose Internetnutzer konsequent und serviceorientiert um.

Für die Darstellung der Videos benötigen Sie den Adobe Flash Player. Diesen können Sie sich kostenlos beim Hersteller herunterladen.

Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund

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