Dread-Disease-Versicherung gegen schwere Krankheiten

Wenn von einer Dread-Disease-Versicherung gesprochen wird, ist der Versicherungsschutz gemeint, bei dem der Versicherer leistungspflichtig wird, wenn bei der versicherten Person eine bestimmte schwere Erkrankung diagnostiziert wurde.

Welche schweren Krankheiten erfasst sind, ist dabei in den Versicherungsbedingungen klar und abschließend definiert. „Häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit sind jedoch nicht erfasst, so dass diese Versicherung kein Ersatz für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist“, gibt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken.

Die Angebote innerhalb dieser Produktgruppe haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Versicherer bieten zumeist in Form einer Einmalzahlung finanziellen Schutz vor den Folgen von wenigen bis zu etwa 35 schweren Erkrankungen an.

Dazu gehören standardmäßig Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen. Regelmäßig nicht erfasst, werden psychische Leiden und Erkrankungen des Bewegungsapparates, welche jedoch immer häufiger zur Berufsunfähigkeit führen.

Nachteilig ist zudem, dass der Verbraucher auswählen muss, welche Krankheiten und Ereignisse er versichern möchte, die ihm noch nicht bekannt sind. Die Angebote unterscheiden sich nämlich von einem Versicherer zum anderen.

Wer die Gesellschaft ausgewählt hat, die 20 Krankheiten einschließt, dann aber ein Leiden erfährt, dass nur bei dem Versicherer abgedeckt ist, der 27 Krankheitsbilder erfasst, wird bitter enttäuscht sein. „Das gleicht einem Lotteriespiel mit hohen Risiko“, warnt Hoffmann.

Dann gibt es auch noch besondere „Schmalspurprodukte“, wie etwa die Ladyprotect-Police, mit der sich Frauen gegen die finanziellen Folgen einer frauenspezifischen Krebserkrankung absichern können.

Klar ist damit, dass es hier beispielsweise keine Versicherungsleistung nach einem Schlaganfall gibt. Frauen sollten aber auch wissen, dass sie bei einer Erkrankung an Lungenkrebs oder Leukämie ebenfalls kein Geld erhalten würden.

Dread-Disease-Versicherungen werden nicht nur als reine Risikoversicherung angeboten, sondern auch gern als fondsgebundene Variante. Damit wird – wie oft im Lebensversicherungsbereich – die Vorsorge mit dem Sparen kombiniert. Was dem Verbraucher auf den ersten Blick vielleicht vorteilhaft erscheint, entpuppt sich jedoch beim genaueren Hinsehen oft als intransparent, teuer und renditearm. Deshalb rät die Verbraucherzentrale Sachsen immer dazu, beides voneinander zu trennen.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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